Amazon: Unterlassung und Widerruf von unberechtigten Infringement-Meldungen durch einstweilige Verfügung (OLG Karlsruhe)

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Wenn eine ASIN bei Amazon gegen Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte oder Patentrecht verstößt kann der Rechteinhaber das Angebot durch Amazon sperren lassen. Der Rechteinhaber kann hierbei den sogenannten Infringement-Prozess nutzen. Amazon stellt das Formular „ Mitteilung an Amazon.de über eine Rechtsverletzung“ dafür zur Verfügung.

Jedoch ist nicht jede Meldung einer Rechtsverletzung auch berechtigt. Entweder verstößt dass Amazon-Angebot gar nicht gegen die Rechte Dritter oder ein Wettbewerber bei Amazon nutzt das Infringement-Verfahren, um Angebote seiner Wettbewerber von der Plattform löschen zu lassen. Aufgrund der Rechtslage gibt Amazon die ASINs in der Regel nur dann wieder frei, wenn der Rechteinhaber seine Meldung widerruft.

Eine unberechtigte Infringement-Meldung kann wettbewerbswidrig sein. Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung können im Wege einer Abmahnung geltend gemacht werden. Wenn keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wird, können sowohl die Ansprüche auf Unterlassung, wie aber auch auf Widerruf im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, wie eine aktuelle Entscheidung, bei der wir von Internetrecht-Rostock.de den betroffenen Händler vertreten hatten, des Oberlandesgerichtes Karlsruhe zeigt.

OLG Karlsruhe: Unterlassung und Beseitigung bei unberechtigten Infringement-Meldungen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.8.2021, Az. 6 U188/21) hatte eine Entscheidung der 1. Instanz bestätigt, derzufolge ein Amazon-Händler unberechtigte Infringement Meldungen zu unterlassen hatte. Gleichzeitig war dem Händler unter Androhung von Ordnungsmitteln aufgegeben worden, die bisherigen unberechtigten Infringement Meldungen gegenüber Amazon zu widerrufen. Gegenstand des Verfahrens waren Hunderte von Infringement-Meldungen eines Wettbewerbers wegen angeblicher Verstöße auf vielen europäischen Amazon-Plattformen.

Das OLG Karlsruhe sei hier sowohl Unterlassungs- wie aber auch Beseitigungsansprüche des betroffenen Händlers. In den unberechtigten Infringement-Meldungen sah das OLG eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeit des betroffenen Händlers.

Bei unklarer Rechtslage besser Abmahnung, als Infringement

Gegenstand der Infringement-Meldungen der Beklagten waren auch angebliche Urheberrechtsverstöße. In Fällen, in denen ein Rechtsverstoß nicht eindeutig ist fordert das OLG die Durchsetzung der Rechte im Rahmen einer außergerichtlichen Unterlassungsaufforderung, statt den Amazon-Infringement Prozesses zu nutzen. Wenn somit eine nicht eindeutige Rechtsverletzung vorliegt, ist der Rechteinhaber gehalten, Unterlassungsansprüche im Wege einer Abmahnung zu klären, statt den Infringement-Prozess zu nutzen.

Gesamtabwägung: Rücksichtslos unzutreffend und verzerrend

Das OLG Karlsruhe hat ferner eine Gesamtabwägung vorgenommen. Der Rechteinhaber hatte „die Klägerin systematisch mit einer Vielzahl von Anschwärzungen bei Amazon überzogen, die - selbst als Meldungen eines in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes nicht fachkundigen Unternehmers - die Gegengenstände und den Umfang der Verletzungshandlungen, wenn nicht vorsätzlich, so doch mindestens rücksichtslos unzutreffend und verzerrend darstellen.“, so das OLG Karlsruhe

Widerruf und Beseitigung

Eine reine Unterlassung von unberechtigten-Infringement Meldungen ist immer auf die Zukunft gerichtet. Gesperrte Produkte aufgrund einer Schutzrechtsverletzungsmeldung sind damit noch lange nicht freigeschaltet. Notwendig ist auch eine Beseitigung in Form einer Rücknahme und des Widerrufs der Verletzungsmeldungen gegenüber Amazon. Das OLG Karlsruhe sah daher, neben einem Unterlassungsanspruch, auch einen Beseitigungsanspruch als gegeben an.

Nicht zu lange warten

Eine einstweilige Verfügung ist nur dann möglich, wenn die sogenannte Dringlichkeit gegeben ist. Zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung darf nicht zu viel Zeit vergehen, in der Regel nicht mehr als ein Monat. Um daher Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche bei einer unberechtigten Infringement-Meldung im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzen zu können, ist somit eine schnelle Reaktion notwendig.

Ich berate auch Sie bei einer unberechtigten Sperrung ihrer ASIN aufgrund einer Infringement-Meldung.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen fast 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Johannes Richard

RechtsanwaltFachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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