Amtsgericht Frankfurt: Kostenlose Stornierung auch ohne Reisewarnung? (32 C 2136/20 (18))

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Angesichts der bestehenden Corona-Pandemie stehen natürlich viele Urlauber vor der Frage, ob sie ihre Reise kostenlos stornieren können. Grundsätzlich ist dies bei Pauschalreisen möglich, wenn so genannte außergewöhnliche unvermeidbare Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Als wichtiges Indiz dafür, ob solche Umstände und eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegen, gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.


Ist das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt wirklich bahnbrechend?

Immer wieder liest man jedoch von einem angeblich bahnbrechenden Urteil des Amtsgericht Frankfurt vom 11.08.2020 (32 C 2136/20 (18)), nach welchem es nicht zwingend erforderlich sei, dass eine Reisewarnung vorliegt, um die Pauschalreisen vor Reiseantritt kostenlos stornieren zu können. Tatsächlich hat dies das Amtsgericht Frankfurt so ausgeführt, wirklich bahnbrechend ist das Urteil aber dennoch nicht.


Was bedeutet das Urteil das Amtsgerichts Frankfurt?

Natürlich ist das Urteil des Amtsgericht Frankfurt erst einmal sehr erfreulich für alle Reisenden, aber spiegelt letztlich nur den Stand der bisherigen Rechtsprechung wider. Auch das Amtsgericht Frankfurt schreibt wörtlich, es verbiete sich „jede schematische Betrachtung, maßgeblich bleiben vielmehr die Geschehnisse des konkreten Einzelfalls“. Besser und deutlicher kann man dies kaum sagen. Es kommt also weiterhin entscheidend auf den Einzelfall an. Das Amtsgericht Frankfurt musste hier über eine Stornierung aus März entscheiden für eine Reise ab Mitte April 2020 nach Italien. Wir alle erinnern uns sicherlich daran, dass diese Phase mit Lockdown etc. besonders viele massive Konsequenzen mit sich brachte. Zudem führt das Amtsgericht Frankfurt ergänzend an, dass gerade Italien eines der Länder in Europa war und ist, welches sehr früh und besonders stark von der Pandemie betroffen gewesen sei. Es dürfte daher deutlich werden, dass der von dem Amtsgericht Frankfurt zu entscheidende Fall auch ohne Reisewarnung sehr besonders war.

 

Was müssen Reisende wissen?

 Reisende müssen sich daher bewusst sein, dass das Urteil des Amtsgericht Frankfurt für ihren Fall zunächst einmal wenig aussagt. Auch vor dem Urteil des Amtsgericht Frankfurt wurde eine Reisewarnung lediglich als wichtiges Indiz angesehen, aber sicherlich nicht als zwingend, um eine Pauschalreise kostenlos stornieren zu können. Auch nach dem Urteil des Amtsgericht Frankfurt ist und bleibt es schwierig, ohne Reisewarnung kostenlos zu stornieren. Aber natürlich können sich im konkreten Einzelfall, wie im Fall des Amtsgericht Frankfurt, die Umstände so darstellen, dass eine kostenlose Stornierung möglich ist.

Mehr Infos auch in dem Video.


Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Reiserechts, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.


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