Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach nur 8 Wochen!

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Der Versicherungsnehmer wandte sich an die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow, um sich fachkompetente Unterstützung in einem „Berufsunfähigkeitsverfahren“ zu holen. Dabei unterstützte die Kanzlei den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Berufsunfähigkeits-Leistungsantrags und beriet sie die Mandantschaft über alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.

Zuletzt konkret ausgeübter Beruf: Arzt

Nachdem der Versicherungsnehmer seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als Arzt nicht mehr ausüben konnte, stellte er bei der HUK-Coburg einen Leistungsantrag – gerichtet auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit.

Das Risiko „Berufsunfähigkeit“ hatte die Mandantschaft im Rahmen der Absicherung der Arbeitskraft versichert. Da die Mandantschaft nicht mehr in der Lage war, den vormals ausgeübten Beruf auszuüben, wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen.

Qualifizierte Unterstützung beim BU-Leistungsantrag zahlt sich aus!

Der Versicherer übersandte der Mandantschaft entsprechend „eine Fülle“ von Unterlagen. Diese sollten sodann von dem Versicherungsnehmer ausgefüllt werden.

Dabei unterstützte die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherungsnehmer und beriet über alle Aspekte des Berufsunfähigkeits-Verfahrens. Des Weiteren wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen.

Jöhnke & Reichow bietet vollumfängliche Beratung & Begleitung im BU-Verfahren!

Um den Versicherungsnehmer auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des BU-Verfahrens hinzuweisen, wurde selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium der Beantragung von Berufsunfähigkeitsrenten ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert.

Insbesondere wurde der Versicherungsnehmer auf die entsprechende Beweislast aufgeklärt. Auch etwaige Kostenrisiken eines Gerichtsprozesses wurden besprochen.

Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach nur 8 Wochen!

Bereits nach 8 Wochen wurde jedoch der Leistungsantrag durch den Versicherer vollumfänglich bewilligt. Folglich bedurfte es keines förmlichen Verfahrens gegen den Versicherer.

Dabei kehrte der Berufsunfähigkeitsversicherer rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherungsnehmer aus. Dazu gehörten indes Berufsunfähigkeitsrenten sowie alle zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet wurden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gerne.

Jöhnke & Reichow bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens

Dabei beginnt das BU-Verfahren bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte bereits früh fachkompetente und qualifizierte Unterstützung eingeholt werden.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Gerne planen wir mit Ihnen eine Strategie, um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen. Hierbei bieten wir für Versicherungsnehmer ein transparentes und günstiges Beratungshonorar an. Fragen Sie gerne nach unserem Angebot zur Unterstützung bei Berufsunfähigkeit. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB



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