Angestellter protestiert mit Kleid gegen Dresscode: Wie leger darf Kleidung im Job bei Hitze sein?

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In vielen Branchen herrscht gemäß Arbeitsrecht Kleiderordnung.

Pünktlich zur Sommerzeit herrscht Hitze in Deutschland. Das verleitet manchen Arbeitnehmer dazu, sich mit bauchfreien Shirts und kurzen Hosen zur Arbeit zu begeben. Doch ist das angemessen? Im Job gilt in der Regel eine Kleiderordnung, die vom privaten Geschmack des Beschäftigten abweicht. Aber wie sieht es im Arbeitsrecht aus, wenn die Hitze dazu anstiftet, den Dresscode außer Acht zu lassen? Und was ist, wenn es keine expliziten Vorgaben gibt?


Befugnisse bei der Kleiderwahl

Sofern der Arbeitgeber ein legitimes Interesse an der Bekleidung seiner Mitarbeiter hat, obliegt ihm das Recht, die Kleidung in einer geeigneten Form zu bestimmen. Infolgedessen hat er das Weisungsrecht sowie die Befugnis, dies entweder im Arbeitsvertrag oder im Rahmen der Betriebs-Vereinbarung festzulegen.

Im Arbeitsrecht ist ein entscheidender Punkt, zu welchem Zweck eine Kleiderordnung besteht. Darüber hinaus spielt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eine bedeutende Rolle. Dort, wo das legitime Interesse des Chefs beginnt, endet das Persönlichkeitsrecht des Angestellten.

Das bedeutet: Dient die vorgegebene Kleidung zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung? Dann hat sie der Arbeitnehmer zu tragen, egal wie hoch die Temperaturen sind. Zum Beispiel tragen Bauarbeiter ihre Stahlkappenschuhe und Pflegekräfte ihre Kittel. Aber auch in Betrieben, wo die Kleidung keinen besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen dient, besteht mitunter ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an einer Kleiderordnung. Beispielsweise ist das der Fall, wenn die Beschäftigten Kundenkontakt haben und dementsprechend ein seriöses Auftreten erwünscht ist.

Das heißt: Angestellte haben der betrieblichen Kleiderordnung Folge zu leisten, auch bei hochsommerlichen Temperaturen. Viele Chefs sind jedoch dazu bereit, bei Hitze ein Auge zuzudrücken. Dann besteht womöglich die Erlaubnis, auf Jackett und Krawatte zu verzichten, sofern es sich dabei nicht um Kleidungsstücke handelt, die Bestandteil einer einheitlichen Uniform sind. 

Allerdings muss der Arbeitgeber keinesfalls tolerieren, wenn Beschäftigte den Dresscode komplett missachten. Gerade in konventionelleren Branchen, zum Beispiel Kanzleien und Banken, gestattet der Chef keine schulter-, bauch- und kniefreie Kleidung. Um Konflikten vorzubeugen, hilft ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber bezüglich der Kleiderordnung, wenn nahezu unerträgliche Temperaturen herrschen.


Skurriler Fall aus der Praxis: Arbeitnehmer protestiert gegen Dresscode mit Kleid

Der Angestellte eines Callcenters in Großbritannien protestierte im Sommer 2017 auf eine skurrile Weise gegen die Kleidervorschriften seines Chefs. Der Dresscode zwang ihn vertraglich dazu, bei der Arbeit eine lange Hose zu tragen. Als der Beschäftigte aufgrund der sommerlichen Hitze in kurzer Hose zur Arbeit erschien, schickte ihn sein Chef zum Umziehen wieder heim.

Das Argument des Arbeitnehmers, weibliche Angestellte dürften schließlich auch in kurzen Röcken erscheinen, akzeptierte der Vorgesetzte nicht. Aus Protest kam der Angestellte nach einem Kleidungswechsel wieder zur Arbeit - im Kleid seiner Mutter. Erneut schickte ihn der Arbeitgeber wieder nachhause – aber diesmal mit der Genehmigung, wieder in kurzer Hose zu erscheinen.

Das war für den Callcenter-Mitarbeiter ein Sieg. Schließlich lockerte der Chef daraufhin den Dresscode für alle Beschäftigten. Er teilte in einer Rundmail der Belegschaft mit, dass nun kurze Hosen für männliche Angestellte in gedeckten Farben erlaubt sind.


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Stichworte: Dresscode, Kleiderordnung, Weisungsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsrecht

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