Anklage vom Gericht erhalten? Warum Sie jetzt anwaltliche Hilfe brauchen

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Spätestens wenn man vom Gericht eine Anklageschrift zugeschickt bekommt, ist klar: es ist ein Strafverfahren in der Welt, das sich nicht von allein erledigen wird.

Staatsanwaltschaft ist von der Tat überzeugt

Die Staatsanwaltschaft erhebt eine Anklage nur, wenn sie von der Begehung der Tat überzeugt ist. Sie hat sich also schon dafür entschieden, Ihnen nicht zu glauben und die Vorwürfe zu verfolgen.

Nach dem Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft verschiedene Handlungsmöglichkeiten: Sie kann das Verfahren einstellen, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Strafbarkeit annimmt. Hält sie den Vorwurf für strafbar und beweisbar, kann sie das Strafverfahren bei Bagatelldelikten ohne oder gegen die Zahlung einer Geldauflage einstellen. Kommt eine Einstellung nicht in Betracht, erhebt die Staatsanwaltschaft eine Anklage beim Gericht. Die Anklageschrift, in der die Vorwürfe beschrieben sind, schickt sie zu dem zuständigen Gericht und beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Anklage zur Hauptverhandlung zuzulassen.

Gericht entscheidet über die Zulassung der Anklage

Das Gericht entscheidet darüber, ob es das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt. Bevor es diese Entscheidung trifft, stellt das Gericht dem Beschuldigten die Anklage zu. Gleichzeitig fordert es den Beschuldigten auf, Beweismittel zur eigenen Entlastung zu benennen und sich zur Anklage zu äußern. Dies ist die letzte Möglichkeit für den Beschuldigten, sich vor einer öffentlichen Hauptverhandlung gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Wenn die Frist abgelaufen ist, ergeht ein Eröffnungsbeschluss, der dem Beschuldigten zusammen mit der Ladung zum Hauptverhandlungstermin zugestellt wird.

Kurze Frist zur Stellungnahme

In der Praxis ist die Frist des Gerichts viel zu kurz, als dass man sich als Beschuldigter noch effektiv gegen die Vorwürfe verteidigen könnte. Eine weitere Schwierigkeit ist, dass man ohne Anwalt keinen Zugriff auf die Ermittlungsakte hat. Als Beschuldigter weiß man also nicht, was die Zeugen im Einzelnen gesagt haben und welche Beweismittel dem Gericht sonst noch vorliegen. Man sollte sich deshalb nicht ohne Akteneinsicht zur Sache äußern, sondern spätestens jetzt einen Strafverteidiger beauftragen.

Strafverteidigerin kontaktieren und Akteneinsicht nehmen

Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie umgehend eine auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwältin beauftragen. Denn lässt das Gericht die Anklageschrift erst einmal zu, wird über die Tatvorwürfe mit hoher Wahrscheinlichkeit öffentlich verhandelt werden. Wer mit der Zustellung der Anklageschrift immer noch denkt, dass das Verfahren auch ohne Strafverteidiger gut ausgehen wird, riskiert eine Verurteilung und die damit verbundenen persönlichen und beruflichen Konsequenzen.

Als Strafverteidigerin rate ich Ihnen, diese letzte Chance nicht zu verpassen. Gerne bespreche ich in einem Erstgespräch die Anklageschrift mit Ihnen und beantrage anschließend Einsicht in die Ermittlungsakte. Nur so kann überprüft werden, was die Staatsanwaltschaft tatsächlich gegen Sie in der Hand hat und ob eine Verurteilung noch verhindert werden kann.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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