Juicy Fields: Exit Scam? Anleger-Tipps! Anwaltinfo!

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Bei der Cannabis-Crowdinvesting-Plattform Juicy Fields können nach wie vor zahlreiche Anleger nicht auf ihre Konten zugreifen und warten auf eine Rückzahlung ihrer Gelder. 

Zeit für die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die wichtigsten Neuigkeiten zu präsentieren und Anleger darüber zu informieren, was sie tun können.

Juicy Fields bot Anlegern an, in medizinisches Cannabis zu investieren und hierbei sollten hohe Gewinne möglich sein, von teilweise über 60 % pro Jahr.

Inzwischen können aber die Anleger seit über 2 Wochen nicht mehr auf ihre Konten zugreifen.

Im Internet machen sich Befürchtungen breit, dass bei JuicyFields ein "Exit Scam" vorgenommen worden sein könnte, also sich die Verantwortlichen mit den Anlegergeldern "aus dem Staub" gemacht haben können, es bleibt abzuwarten, ob sich diese schlimmen Befürchtungen bestätigen, im Internet machen Theorien von dubiosen Hintermännern auch dem deutschen Adel oder aus Russland die Runde.

Die Situation ist nach wie vor leider unübersichtlich, Anleger von Juicy Fields sollten aber nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend handeln, um ihr investiertes Geld zu retten.

So sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner unbedingt eine Strafanzeige stellen, außerdem kann versucht werden, bei der Hausbank und der Empfängerbank einen Überweisungsrückruf für die überwiesenen Gelder wegen mutmaßlichen Betruges zu stellen.

In einigen Fällen, in denen die Anleger das Geld vor kurzem überwiesen hatten, könnten sie hier noch Glück haben und eventuell Gelder gesichert werden.

Es bleibt abzuwarten, ob hier von Staatsanwaltschaften noch Gelder sicher gestellt werden können, auf die Anleger versuchen könnten, im Wege der sog. "Rückgewinnungshilfe" zuzugreifen.

Die Situation sollte hier beobachtet werden, um ggf. schnell handeln zu können.

Gegen die Verantwortlichen könnten Ansprüche aus § 826 BGB in Betracht kommen, auch diese sollten geprüft und ggf. ausgeschöpft werden.

Weiter kann geprüft werden, ob Dritte nicht z.B. für den Schaden der Anleger verantwortlich gemacht werden können, sofern z.B. ein Anlageberater die Anlage einem Anleger empfohlen hat, macht er sich schadensersatzpflichtig, sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht gewesen sein könnte.

Auch kann geprüft werden, ob sich Empfängerbanken, an die Gelder überwiesen wurden, wohl teilweise Empfängerbanken in den Niederlanden und auf Zypern, nicht schadensersatzpflichtig gemacht haben könnten, z.B. wegen Verstoß gegen Geldwäschevorschriften oder mangelhafter Identitätsprüfung der verantwortlichen Kontoinhaber. Sollten hier Verstöße festgestellt werden können, könnten die Anleger auch Schadensersatzansprüche gegen die Empfängerbanken geltend machen.

Rechtsschutzversicherte Anleger können gerne prüfen lassen, ob ihre Versicherung die Kosten für ein Vorgehen übernimmt. Da inzwischen diverse RS-Versicherungen, wie Dr. Späth & Partner bekannt, im Fall Juicy Fields Kostenschutz abgelehnt hatten wegen des sog. "Kapitalanlageausschlusses", seien betroffene Anleger darauf hingewiesen, dass dieser Kapitalanlageausschluss gemäß aktueller Rechtsprechung nicht greifen könnte, sofern von vorneherein Betrug vorlag.

Betroffene Anleger von Juicy Fields haben also zahlreiche juristische Möglichkeiten, um ihren Schaden zu kompensieren, die nach Ansicht von Dr. Späth & Partner genutzt werden sollten. 

Betroffene Anleger von Juicy Fields können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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