Anspruch auf Übersendung des Zeugnisses, oder muss ich das Zeugnis tatsächlich abholen….

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Was passiert eigentlich, wenn der Chef das Zeugnis nicht zusendet? Tatsächlich ist es beim Zeugnis so, dass es sich um eine sogenannte Holschuld handelt. Sie müssen das Zeugnis also abholen.

Ein Anspruch auf Übersendung des Zeugnisses besteht also eigentlich nicht. Aus einer Holschuld kann aber auch eine Bringschuld werden. Beispiel: Der Arbeitnehmer war im Betrieb und wollte das Zeugnis abholen. Dann ist die Firma verpflichtet, das Zeugnis zu übersenden.

Notfalls muss Klage erhoben werden.

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Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

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