Postbank Online-Banking: Geld weg, was nun?

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In Fällen von Online-Banking-Betrug reagieren Betroffene häufig überstürzt, indem sie entweder die Polizei oder ihre Bank kontaktieren. Der Autor, ein auf Phishing und Online-Banking-Betrug spezialisierter Anwalt, erläutert die Vor- und Nachteile dieser Reaktionen und rät zu besonderer Vorsicht bei der Kommunikation mit der Bank. Er betont die Wichtigkeit, keine Informationen ohne anwaltliche Beratung preiszugeben, da unaufmerksam weitergegebene Details der Bank ermöglichen könnten, Schadenersatzforderungen abzuwehren. Des Weiteren empfiehlt er, sich sofort an eine auf Phishing-Fälle spezialisierte Kanzlei zu wenden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Der Autor hebt hervor, dass er aufgrund seiner Spezialisierung und Erfahrung bundesweit Mandanten effektiv bei derartigen Fällen unterstützen kann, unabhängig vom Standort des Mandanten. Die Bedeutung der Fachkenntnisse eines spezialisierten Anwalts wird durch die Analogie zu medizinischen Spezialisten unterstrichen, die durch wiederholte Bearbeitung ähnlicher Fälle eine zielführende Bearbeitung sicherstellen.

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Verständlicherweise reagieren Betroffene äußerst aufgeregt, wenn ein solcher Vorfall eintritt und das Geld einfach vom Konto weg ist. Hier gibt es dann unterschiedliche Vorgehensweisen, die ich in der Praxis erleben. 

Fachanwalt für IT-Recht hilft bundesweit

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Nachfolgend stelle ich kurz die typischen Reaktionen vor und zeigen deren Vor- und Nachteile auf:

Ich rufe gleich die Polizei wegen Online Banking Betrug.

Viele Betroffene rufen sehr schnell bei der Polizei an. Wenn nicht bei einem spezialisierten Dezernat angerufen wird, das sich mit Cyber-Kriminalität befasst, kommt häufig eine deutliche Ernüchterung. Viele Polizeidienststellen sind mit Online-Kriminalität, insbesondere mit Betrügereien im Rahmen des Online-Bankings, überfordert. Es erfolgt dann keine angemessene Reaktion. Vielfach ist auch die Suche nach den Tätern eher wenig erfolgversprechend.

Wichtig ist zwar aus miener Sicht, dass eine Strafanzeige gestellt wird, Betroffene sollten sich aber nicht zu viele Hoffnungen machen, dass mit Hilfe der Polizei sehr schnell die Täter gefunden werden und das Geld zurückgebracht wird.

Ich rufe gleich bei der Bank an wegen Schadenersatz bei Phishing.

Dies ist sicherlich die naheliegendste Reaktion, dass man kurzfristig versucht, mit der Bank Kontakt aufzunehmen. Allerdings birgt dieses Vorgehen gewisse Risiken.

Grundsätzlich ist es so, dass die Bank nach den gesetzlichen Regelungen bei einem Online-Banking-Betrug oder einem Hacker-Angriff nachweisen muss, dass der Bankkunde einen Fall der groben Fahrlässigkeit begangen hat. Mit anderen Worten: Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, muss die Bank den Schaden erstatten.

Aus diesem Grund hat die Bank ein großes Interesse daran, möglichst viele Informationen über den tatsächlichen Schadenshergang, insbesondere aber auch über mögliche Fehler des Bankkunden, zu bekommen. Die Bandbreite, die ich in der Beratungspraxis erlebe, geht von abfotografierten TAN-Listen über die wiederholte Eingabe einer PIN oder einer TAN bis hin zu unbemerkt ergaunerten doppelten SIM-Karten, um ein SMS-TAN-Verfahren oder ein Mobile-TAN-Verfahren technisch anzugreifen.

Werden unbedachte Informationen an die Bank weitergegeben, kann dies später die Basis sein, aufgrund derer die Bank dann Forderungen abwehrt.

Nach meiner Erfahrung ist daher große Vorsicht geboten, welche Informationen man der Bank gibt. Ich empfehle in der Praxis, dass Bankkunden nicht ohne anwaltliche Beratung zum Phishing-Angriff Informationen weitergeben und Fragen der Bank zu dem konkreten Vorfall beantworten.

Ich bin es als Anwalt, der sich auf die rechtliche Begleitung von Online-Banking-Betrugsfällen spezialisiert hat, gewohnt, in solchen Situationen schnell und zügig zu reagieren. Ich kann mich kurzfristig bei der Abwicklung und rechtlichen Begleitung solcher Fälle einschalten.

Ich rufe gleich einen auf Phishing spezialisierten Anwalt an.

Dies ist eine, aus meiner Sicht, gute Vorgehensweise. So werden von Anfang an rechtliche Fehler vermieden, die später zu deutlichen finanziellen Nachteilen führen können.

Auf jeden Fall sollte aber eine auf Phishing-Fälle spezialisierte Kanzlei eingeschaltet werden, die den Umgang mit Banken im Rahmen von Hacker-Angriffen, Phishing-Angriffen und Online-Banking-Betrügereien gewohnt ist. Anwaltskanzleien, die nicht spezialisiert sind, können mit der konkreten Abwicklung durchaus schnell überfordert sein. Auch hier geschehen dann Fehler, die letztendlich für den Mandanten nachteilig sind.

In der letzten Zeit hatte ich wiederholt Mandanten aus dem Bundesgebiet, die bei mir angerufen haben. Es wurde dann der Wunsch geäußert, dass man lieber einen Anwalt vor Ort einschalten möchte, den man auch persönlich zu einer Besprechung aufsuchen kann. 

Dieser Wunsch ist, nach meiner Einschätzung, sehr verständlich. Allerdings sollte bei einem Hacker-Angriff auf das Bankkonto einer spezialisierten rechtlichen Beratung der Vorrang gegeben werden vor einer persönlichen Ansprache. 

Ich bin in den letzten Jahren bundesweit für betroffene Bankkunden tätig gewesen und habe dabei Gerichtsverfahren von Kiel bis München begleitet. Dies ist sicherlich keine Strategie für den „normalen Verkehrsunfall“ oder andere rechtliche Beratung, die selbstverständlich mit einem Anwalt vor Ort geregelt werden können. 

Bei spezialisierten Rechtsthemen gilt aber der gleiche Ansatz, der auch bei Ärzten zu beobachten ist: Spezialisten haben in der Regel den Vorteil der wiederholten Bearbeitung solcher Auseinandersetzungen, beispielsweise mit der Postbank oder mit Sparkassen, und wissen, wie mit solchen Situationen effektiv und zielführend umgegangen werden kann.

Gern können Sie mit mir per Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen, falls auch Ihr Postbank-Konto leergeräumt wurde und Ihr Geld weg ist.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

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