Ansprüche bei Deutsche Lichtmiete über Vermögenarreste sichern

  • 4 Minuten Lesezeit

Weitere Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe eröffnen Handlungsmöglichkeiten für Anleger. Jetzt wurden tatsächlich die Insolvenzverfahren von Gesellschaften aufgehoben, die Anleger betreffen. Damit sind Vollstreckungen wieder möglich. Andererseits wurde im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg gab es am 23.02.2022 eine weitere Hausdurchsuchung. Lesen Sie hier, worum es nun geht. 

1. Hausdurchsuchung wegen Geldwäscheverdacht und Vermögensarrest

Am 23.02.2022 hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg im Zuge der Ermittlungen im Komplex Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe die Geschäftsräume der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG sowie die Privaträume des Vorstandes durchsucht. 

Konkret geht es um die Ausweitung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen um den Tatbestand der Geldwäsche, § 261 StGB. Beschuldigt sein sollen der Vorstand sowie der vormalige alleinige und jetzt stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates. 

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Vermögensarreste ausgebracht, die jedoch durch Hinterlegung entsprechend gleichhoher Geldbeträge wieder abgewendet werden können. 

2. Wussten die Beschuldigten vor den Durchsuchungen Bescheid? 

Hintergrund soll nach eigenen Angaben des Unternehmens sein, dass im Zuge einer Kapitalerhöhung eine Gesellschaft auf Rechnung von vier Privatpersonen Einzahlungen vorgenommen haben soll, die Beschuldigte im Zusammenhang mit den Vorgängen bei der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe sind. 

Aufgrund eines Antrages auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg sind uns die Beschuldigten im Rahmen des Untersuchungsverfahrens bekannt. Diese haben auch die Anteile gezeichnet. Hier gibt personelle Überschneidungen bei den handelnden Personen. 

Wenn die Staatsanwaltschaft Oldenburg Ermittlungen wegen Geldwäsche vornimmt, dann muss es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Oldenburg zumindest einen hinreichenden Verdacht von strafbaren Vortaten geben. Ohne kriminelle Vortat ist das "Waschen" der daraus erhaltenen Gelder nicht möglich. Um welche Vortaten es sich hier handeln könnte, ist nicht bekannt. 

Die Gesellschaft selbst weist die Vorwürfe zurück und will die Behörden bei der Aufklärung unterstützen. 

Uns liegen die Zeichnungsunterlagen zu den Kapitalerhöhung vor. Danach erfolgten die Zeichnungen rund 3 Wochen bevor die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Hausdurchsuchungen durchgeführt hat. Wussten die Beschuldigten also schon vorher Bescheid? 

3. Insolvenzverfahren aufgehoben

Per Stand heute und jetzt sind bereits mehrere Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe aufgehoben worden. Konkret wurde mit Beschluss vom 24.02.2022 z.B. das Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH und der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH aufgehoben. Letztere Gesellschaft ist eine, über die AnlegerInnen Direkt-Investitionen vornehmen konnten. Wir rechnen damit, dass nun weitere Gesellschaft aus der Insolvenz entlassen werden. 

Einzelheiten zum Fehlbestand an Leuchten und der Rücknahme der Insolvenzanträge können Sie hier nochmals nachlesen: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/deutsche-lichtmiete-gruppe-erheblicher-fehlbestand-ruecknahme-insolvenzantraege-198072.html 

Wir hatten befürchtet, dass dies passiert, denn nun kann die Geschäftsführung weitermachen, als wäre nichts gewesen. 

4. Vollstreckungen wieder möglich

a) Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen

Im Moment macht die Staatsanwaltschaft Oldenburg jedenfalls ihre Arbeit. Was am Ende da dann rauskommt, wird man sehen. Fest steht, dass von der Deutschen Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH weniger Lampen geliefert wurden, als die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH bezahlt hat. Was mit Betrag aus den nicht gelieferten Leuchten passiert ist, ist noch nicht vollständig aufgeklärt. Wir haben dazu eine Theorie, die zu den vorliegenden Unterlagen passt. Umso wichtiger ist es, dass auch das Insolvenzgericht hier nicht tatenlos zuschaut, wenn es sicht tatsächlich um strafrechtlich relevante Handlungen dreht. 

Weitergehende Informationen zu den Inhalten der Insolvenzgutachten und zu  der Frage, ob man die Rechnungen der THD Treuhanddepot GmbH zahlen sollte, können Sie hier nachlesen: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/deutsche-lichtmiete-muss-man-die-rechnungen-der-thd-treuhanddepot-bezahlen-ueber-200-000-leuchten-fehlen-198116.html

b) AnlegerInnen können Ansprüche gegen Verantwortliche sichern

Da die Insolvenzverfahren aufgehoben wurden, können gegen die Gesellschaften wieder Forderungen gestellt werden. Wir wissen nicht, wie lange die Forderungen gegen die einzelnen Gesellschaften bedient werden können, denn ewig wird das aufgetriebene Geld sicher nicht reichen. Eine schnelle gerichtliche Sicherung von Ansprüchen ist daher ratsam. Die uns vorliegenden Unterlagen legen den Verdacht nahe, dass mindestens ab dem Jahr 2018 klar war, dass die prognostizierten Werte nicht erreicht werden könnten. Ob man unter diesen Annahmen weitere Direkt-Investments abschließen durfte, halten wir für fraglich. 

Anleger können sich über einen dinglichen Arrest Ansprüche sichern. Das ist im Moment die einzige Möglichkeit, wie kurzfristig Zahlungsansprüche zumindest gesichert werden können. Im Rahmen des Unternehmenskomplexes S&K haben wir bereits frühzeitig Ansprüche über diesen Weg sichern können und auch im Falle des Container-Anbieters P&R. 

Natürlich muss man dabei die Kosten und die mögliche erneute Insolvenz immer im Auge haben. Die vorliegenden Unterlagen lassen aber auch eine persönliche Haftung der handelnden Personen möglich erscheinen und diese wäre von einer Insolvenz der Gesellschaft losgelöst. Eins ist nämlich sicher - ohne etwas zu tun, ist man den weiteren Entwicklungen bei der Deutschen Lichtmiete hilflos ausgesetzt. Lassen Sie uns darüber sprechen. 

Wenn Sie weitergehende Informationen zu den Entwicklungen rund um die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe haben möchten oder wissen wollen, was Sie konkret jetzt in dieser Situation tun könnten bzw. sollten, können Sie mich gern ansprechen. Sie können das unten stehende Kontaktformular nutze oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Gern können Sie mich auch anrufen. Eine Erstbewertung ist kostenlos, aber niemals umsonst. 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marc Gericke

Beiträge zum Thema