Antworten auf Fragen zum Thema Abfindungen

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Kürzlich stellte mir ein Journalist Fragen ob, wann in welcher Höhe und warum etc. Arbeitgeber Abfindungen zahlen. Auf diese Fragen möchte ich auch hier eingehen.

Frage: Wann und warum zahlen Arbeitgeber Abfindungen?

Wenn er sich vom Mitarbeiter trennen möchte und es keine gerichtsfesten Gründe dafür gibt, will der Arbeitgeber schnell Rechtssicherheit. Er weiß, dass der Arbeitnehmer sich einen Anwalt nimmt und ggf. vor Gericht ziehen wird. Deshalb bietet der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine bestimmte Geldsumme an. Allerdings ist eine Angelegenheit selten 100 % klar und alles was weniger als 100 % ist, bedeutet Verhandlungsspielraum. Es werden also Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen und je nachdem, zu wessen Gunsten sich die Waagschale neigt, ist die Abfindung höher oder niedriger.

Frage: Müssen Arbeitgeber oft Abfindungen zahlen und in welcher Höhe?

Anspruch auf Abfindung hat der Arbeitnehmer in der Regel nicht. Es gibt Ausnahmen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und – sehr selten – Arbeitsverträgen. Der Arbeitgeber befindet sich hier eher unter Sach- als unter juristischem Zwang. Geht die Trennung vom Arbeitgeber aus, bietet dieser häufig eine Abfindung an. Geht der Mitarbeiter auf eigenen Wunsch, dann entfällt die Abfindung in der Regel.

Frage: Wie hoch sind Abfindungen in der Regel?

Die Höhe der Abfindungssumme ist sehr unterschiedlich und von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, ausgeübter Tätigkeit, Betriebsgröße, Lebensalter des Arbeitnehmers, Unterhaltsverpflichtungen etc. abhängig.

Der landläufig diskutierte Faktor 0,5 Gehälter x Jahre der Zugehörigkeit zum Betrieb ist den meisten Arbeitgebern eigentlich egal. Ihnen geht es darum, wie viel das Ganze insgesamt kostet. Daher ist es schon wichtig, sich an einem Faktor zu orientieren und dann erst einmal das Budget auszuloten, das der Arbeitgeber bereit ist, zu investieren. Mit diesem Budget kann dann kreativ umgegangen werden: z. B.: Verlängerte Freistellung bei vollem Lohnausgleich, Zahlung in die Rentenversicherung des Arbeitnehmers, Übernahme von Ausbildungskosten usw.

Frage: Worauf sollte der Arbeitnehmer bei der Zahlung einer Abfindung achten?

Eine Sperre des ALG 1 gibt es in der Regel bei verhaltensbedingter Kündigung oder Aufhebungsverträgen. Eine Ruhenszeit beim Bezug von ALG 1 („Anrechnung der Abfindung auf das ALG 1“) wird verhängt, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Der Arbeitnehmer sollte sich dazu beraten lassen. Abfindungen müssen nur versteuert werden und sind nicht sozialversicherungspflichtig.

Frage: Gibt es auch Abfindungen, wenn man Kündigungsschutzklage erhoben hat?

In jedem Fall hat der Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, dagegen Klage zu erheben. Tut er das nicht, ist die Kündigung wirksam. Es ist also das gute Recht des Arbeitnehmers Klage gegen die Kündigung zu erheben. Das bedeutet aber nicht, dass es dann keine Abfindung mehr geben wird. In den meisten Fällen enden Kündigungsschutzprozesse in einem Vergleich und der enthält in der Regel auch eine Abfindung.

Frage: Aufhebungsvertrag und Abfindung: Gehört das zusammen?

In der Regel ja. Es sei denn, der Arbeitnehmer hat berechtigten Grund zu einer fristlosen Kündigung geliefert (bspw. nachgewiesene Straftat) dann ist die „Aufhebung statt Strafanzeige“ ein Geschenk für ihn und er kann keine Abfindung erwarten. Keine Abfindungen sind in der Regel zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer um die Aufhebung bittet.

Frage: Welche Vorteile hat die Abfindung für beide Parteien?

Die nüchternen Fakten sind die Abfederung des Jobverlustes auf der einen und die „erkaufte „ Rechtssicherheit auf der anderen Seite. Wenn jedoch beide Seiten sich die Mühe machen würden, herauszufinden, wofür die Abfindung eigentlich steht, dann würde es viel kreativere und auch befriedigendere Lösungen geben – auch für beide. Letztlich hat die Abfindung neben der Sicherungsfunktion auch noch die Funktion ein Äquivalent für verweigerte  Anerkennung und Wertschätzung zu sein.

Die Abfindung ist ein Symbol und leicht hält der Arbeitnehmer oder auch der Arbeitgeber die Abfindung für ein Messinstrument des Wertes eines Menschen. Das ist sie aber nicht. Worum geht es denn, wenn ein Mensch seinen Job verliert – aus welchem Grund auch immer. Es geht auch darum das Vergangene in guter Erinnerung zu behalten und evtl. vorhandene Wunden zu heilen. Aus dem Gesichtspunkt der Sicherheit geht es aber vor allem um eine Perspektive. So ist es doch besser, herauszufinden, was der Arbeitnehmer in Zukunft machen möchte, damit er seine neue Aufgabe gern und möglichst lange ausüben kann. Wenn der Arbeitgeber sich darüber offen Gedanken machte, dann würde der Arbeitnehmer sich auch gesehen, wahrgenommen und wertgeschätzt fühlen. Dann entstehen kreative Lösungen.

Schlussbemerkung

Auch die höchste Abfindung hinterlässt nicht immer zufriedene Menschen. Oftmals ist es die fehlende Wertschätzung und die Perspektivlosigkeit, die unglücklich macht. Deshalb muss eine Trennung gut durchdacht und arbeitgeberseitig begleitet werden, um für beide Seiten noch etwas Gutes herauszuholen.


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