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Anwalt d. IG-lombard.de verliert Klage f. Anleger vor LG HH gg. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Ein Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG verklagte die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, welche für den Emissionsprospekt Stand 29.08.2011 ein Prospektprüfungsgutachten erstellt hatte.  Die Klage verlor der IG - Lombard Anwalt S. deswegen, weil der klagende Anleger das Prospekt-prüfungsgutachten nicht vor Beitritt zur Gesellschaft angefordert und gelesen hatte. 

Wer also dieses Gutachten vor Zeichnung nicht bekommen hat, kann deswegen auch nicht klagen und muss zwangsläufig andere Wege für Schadensersatz suchen. Dafür gibt es dieses Jahr nur eines: 

Vermittlerhaftungsprozesse!

Das Landgericht Hamburg (317 O 8/20) formulierte deutlich:

Für die Erstreckung der Schutzwirkung und die Haftung nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutz-wirkung zugunsten Dritter komme es im Bereich der Expertenhaftung entscheidend darauf an, dass der Anleger von dem Gutachten Gebrauch mache und hierdurch ein Vertrauen des Anlegers erzeugt und auf seinen Willensentschluss Einfluss genommen werde......Dies zugrunde gelegt, beruhten die Anlageent-scheidungen der klagenden Partei nicht auf dem von der Beklagten erstellten Prospektprüfungsgutachten. Unstreitig hat die klagende Partei, das Prospektprüfungsgutachten weder bei der Beklagten angefordert noch dieses selbst in Händen gehalten, bevor sie jeweils den Beitritt zu der Erste Oderfelder Beteiligungs-gesellschaft mbH & Co. KG erklärt hat.

Das ist an Deutlichkeit nicht mehr zu überbieten. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber für die Vermittlerporozesse droht die Verjährung in 2020, wenn Anleger anwaltlich beraten, Schadensersatzforderungen in 2017 zur Insolvenztabelle anmeldeten. Zudem fusst es nicht auf irgenwelchen Landgerichtsentscheidungen sondern auf höchstrichterlichen des Bundesgerichtshofes. 

Verjährungsfrist 1: Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (i.L.)

Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 02.01.2017, AZ: 15 IN 840/16, wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Die kentnissabhängige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche der Anleger dürfte daher am 31.12.2017 begonnen haben und endet am 31.12.2020.

Verjährungsfrist 2: LombardClassic 3 GmbH & Co. KG (i.L.)

Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 01.07.2017, AZ: 13 IN 379/17 wurde das Insolvenzverfahren. eröffnet. Die kentnissabhängige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche der Anleger dürfte daher am 31.12.2017 begonnen haben und endet am 31.12.2020 .

Weitere Informationen finde Sie auf www.rechtsanwalt-reime.de.




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