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Anwalt für Prüfungsrecht - Wann kann er helfen? Lohnt sich das?

  • 3 Minuten Lesezeit

Wird eine wichtige Prüfung nicht bestanden, stellt sich die Frage, ob eine Prüfungsanfechtung zum Erfolg führen kann. Wie ein Anwalt für Prüfungsrecht helfen kann und ob sich die Beauftragung lohnt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche Prüfungen können angefochten werden?

Die meisten Prüfungsentscheidungen sind rechtlich angreifbar. Das gilt für Entscheidungen staatlicher und privater Schulen und Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen) sowie den meisten Prüfungsgremien (IHK, Fahrlehrerprüfung, Facharztprüfung, Heilpraktikerprüfung, etc.). 

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Lassen sich schriftliche und mündliche Prüfungen anfechten?

Ja, die Anfechtung von Prüfungsentscheidungen ist möglich, unabhängig davon, ob es sich um eine schriftliche oder mündliche Prüfung handelt. Es sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. So ist die Anfechtung von schriftlichen Prüfungen insofern einfacher, als die Bearbeitung vorliegt und vollständig nachvollzogen werden kann. Auch existiert häufig ein Erwartungshorizont bzw. eine Lösungsskizze, welche wir im Rahmen der Akteneinsicht ebenfalls heranziehen können. Bei der mündlichen Prüfung hingegen gibt es im Regelfall nur ein lückenhaftes Protokoll. Trotzdem können hier bestimmte Bewertungs- und Verfahrensfehler geltend gemacht werden. 

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Vergangene Fälle (Auszug)

  • Erfolgreiche Anfechtung einer endgültig nicht bestandenen Fahrlehrerprüfung, Möglichkeit einer erneuten Prüfungswiederholung, VG Koblenz, 4 K 287/23.KO, 2023
  • Staatsprüfung Lehramt (Bewertung mit "bestanden" statt "nicht bestanden" nach erfolgreichem Widerspruch), Landeslehrerprüfungsamt Baden-Württemberg, 2023
  • Erfolgreiche Anfechtung einer mit "nicht bestanden" bewerteten Hausarbeit gegen eine private Hochschule im Fach Sportmanagement (Plagiatsvorwurf)

Typische Fehler bei der Prüfungsbewertung

Neben Fehlern beim Zusammenrechnen der Gesamtpunkte sehen wir häufig, dass Antworten von Prüflingen als falsch markiert werden, obwohl diese in der Wissenschaft zumindest als vertretbar bezeichnet werden können. Zudem kommt es vor, dass Prüfungsstoff abgefragt wird, der nicht Teil der Lehrveranstaltung war. Dies führt regelmäßig dazu, dass die Prüfungsentscheidung der rechtlichen Überprüfung nicht stand hält. Neben vielen weiteren Angriffspunkten können Prüfungsaufgaben auch so formuliert sein, dass sie mehrere Lösungsmöglichkeiten zulassen. Die Lösungsskizze bzw. der Erwartungshorizont des Prüfers gehen jedoch lediglich von genau einer richtigen Antwortmöglichkeit aus. 

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Wie eine Beratung aussehen kann:

  • Anwaltliche Erstberatung zum Festpreis zur Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Professionelle Vertretung Ihrer Interessen zum Beispiel im Widerspruchsverfahren oder im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
  • Individuelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt

Welche Kosten entstehen?

Eins ist klar: Nur eine differenzierte Auseinandersetzung mit der individuellen Bearbeitung der Prüfungsaufgaben und ein gezielter Angriff von rechtlich erheblichen Bewertungs- und Verfahrensfehlern kann realistisch zu einer Abänderung oder Aufhebung der angefochtenen Prüfungsentscheidung führen. Dabei ist die Auswertung der Klausur und der Musterlösung und häufig auch von Fachliteratur und vergangenen Urteilen notwendig. Dies ist mit einigem Aufwand verbunden, welcher sich natürlich auch auf die Höhe der Rechtsanwaltskosten auswirkt. 

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Lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts?

Trotzdem lässt sich sagen, dass der finanzielle Aufwand einer Prüfungsanfechtung in aller Regel in einem gesunden Verhältnis zu den drohenden Konsequenzen steht. Dies gilt ganz besonders, wenn es um ein endgültiges Nichtbestehen oder um eine Prüfung geht, die den weiteren Lebensweg stark beeinflusst. 

Beispiel: Für den Betroffenen bzw. die Betroffene ist die Frage, ob das Studium nach einem gescheiterten Drittversuch noch erfolgreich beendet werden kann oder ob mehrere Lebensjahre auf dem Weg zum erhofften Studienabschluss unbelohnt bleiben, finanziell und ideell von größter Bedeutung.

Ihr Ansprechpartner


Rechtsanwalt Malte Brix


Telefon: 030 / 51565998-0


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