Arbeitgeber bittet Arbeitnehmer, sich krankschreiben zu lassen: was nun?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Der Chef bittet seinen Mitarbeiter, wegen Arbeitsunfähigkeit am Arbeitsplatz zu fehlen. Was kann dahinterstecken? Wie sollte man als Arbeitnehmer darauf reagieren? Antworten hat Kündigungsschutzexperte und Anwalt Alexander Bredereck.

Vermutet man als Arbeitnehmer, dass eine Kündigung wegen Krankheit in der Luft liegt, sollte man aufpassen. Vielleicht liefert man mit dieser Krankheitsphase ein (weiteres) Argument für eine spätere krankheitsbedingte Kündigung. Grundsätzlich gefährdet jede Krankmeldung den Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers, der sehr häufige oder längere Fehlzeiten hat. 

Ist das der Fall, sollte man auf solche Vorschläge des Arbeitgebers regelmäßig nicht eingehen, beziehungsweise nur nach Rücksprache mit einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Arbeitsrechtler. Nach einer Kündigung erinnern sich Arbeitgeber nämlich erfahrungsgemäß nicht mehr daran, den Arbeitnehmer zum krankheitsbedingten Ausfall bewegt zu haben.

Gibt es keine Krankheitshistorie, muss sich der Arbeitnehmer eher keine Sorgen machen. Mein Tipp: Gehen Sie zum Arzt und lassen Sie sich untersuchen. Vielleicht ist am Vorschlag des Chef etwas dran und man ist tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt. Eine krankheitsbedingte Auszeit kann dann nur guttun.

Jedem Arbeitnehmer, der eine Kündigung vermutet, oder der sich nicht sicher ist, was dahintersteckt, empfehle ich, einen Arbeitsrechtler, am besten einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, anzurufen, und sich bei ihm nach den Kündigungsrisiken zu erkundigen.

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