Arbeitgeber kündigt mehrmals hintereinander – SO reagieren Sie richtig (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Oft bekommt der Arbeitnehmer nicht nur eine Kündigung. Innerhalb kurzer Zeit gehen ihm weitere Kündigungen desselben Arbeitgebers zu. Welche Gefahren drohen dem Arbeitnehmer dadurch? Wie sollte der Arbeitnehmer darauf bestenfalls reagieren, um Nachteile zu vermeiden? Dazu der der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Was also, wenn der Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben persönlich vom Chef erhält, und Zuhause ein weiteres per Boten zugestellt bekommt? Mehr noch: Am folgenden Tag geht ein drittes Kündigungsschreiben bei ihm ein, per regulärer Post. Und im Email-Postfach findet er eine Mail mit angehängtem Kündigungsschreiben.


Arbeitsrechtlich gesehen hat der Arbeitnehmer vier Kündigungen bekommen. Greift er aber nur eine dieser Kündigungen fristgemäß mit der Kündigungsschutzklage an, bleiben die anderen drei grundsätzlich wirksam. Denn: Auch wenn er seine Kündigungsschutzklage gewinnen sollte, und die anderen Kündigungen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen und deshalb ebenfalls von einem Gericht für unwirksam erklärt worden wären: Da gegen sie nicht innerhalb der Dreiwochenfrist geklagt wurde, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, diese Kündigungen ungeschehen zu machen. Klagt der Arbeitnehmer also nur gegen eine, oder auch nur gegen drei Kündigungen, und übersieht er nur eine einzige, verliert er regelmäßig seinen Job. Mehr noch: Ohne die Möglichkeit, die Kündigung(en) gerichtlich anzugreifen, hat der Arbeitnehmer zudem auch keine Chance mehr auf eine Abfindung.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Deshalb muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gegen alle ihm oder ihr zugegangenen Kündigungen vor dem Arbeitsgericht klagen. Das kann innerhalb eines Schriftsatzes geschehen, wo aber alle Kündigungen einzeln angegriffen werden müssen – auch die mündlich ausgesprochene!


Mitunter steckt hinter alldem ein Kalkül des Arbeitgebers, mit anderen Worten: Ein Kündigungstrick. Der Arbeitgeber hofft, dass der Arbeitnehmer, falls er ohne Anwalt Klage einreicht, nur gegen eine der Kündigungen klagt, und aus Unkenntnis die anderen Kündigungen unbeachtet lässt – mit den oben genannten Folgen.


Überlassen Sie Ihre Kündigungsschutzklage aus diesem Grund, und aus zahlreichen anderen, einem erfahrenen und auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Experte oder die Expertin wird regelmäßig sicher gehen, dass keine Kündigung übersehen wird. Außerdem erreicht der Arbeitnehmer mit einem spezialisierten Anwalt oder einer spezialisierten Anwältin regelmäßig deutlich höhere Abfindungen.


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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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