Arbeitnehmer: Bei Kündigung muss Klagefrist von 3 Wochen beachtet werden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten und wollen diese nicht hinnehmen?

Dann müssen Sie grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eine Klage einreichen. Versäumen Sie diese Frist, können Sie gegen die Kündigung grundsätzlich nichts mehr unternehmen.

Sie müssen hierfür keinen Anwalt einschalten, Sie können die Klage z.B. auch selbst auf der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts erheben. Oft führt eine professionelle Vertretung durch einen Anwalt aber zu besseren Ergebnissen. So wird insbesondere ein spezialisierter Fachanwalt oft feststellen, dass noch Lohnansprüche offen stehen oder Urlaubsabgeltung zu zahlen ist.

Wenn Sie die Kosten der Klage nicht selbst aufbringen können und auch keine Rechtsschutzversicherung haben, bekommen sie ggf. Prozesskostenhilfe (PKH). Diese muss beim Gericht beantragt werden. Wird die PKH gewährt, wird der Anwalt aus der Staatskasse bezahlt.

Wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift (in der Regel bei Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern; Voraussetzung ist ferner, dass das gekündigte Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate bestand), kann der Arbeitgeber nur unter engen Voraussetzungen kündigen.

Oft sind Kündigungen dann unwirksam oder aber zumindest so „unsicher“, dass sich wenigstens eine Abfindung erreichen lässt.

Auch wenn das KSchG nicht greift (also in so genannten Kleinbetrieben mit maximal 10 Arbeitnehmern), kann die Kündigung unwirksam sein – z.B. weil sie sittenwidrig oder diskriminierend ist.

Es lohnt sich bei jeder Kündigung, dieses zumindest mit einem spezialisierten Fachanwalt zu besprechen – dieses Gespräch wird im Rahmen der Beratungshilfe von der Staatskasse bezahlt, wenn Sie sich die Beratung nicht selbst leisten können. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie beim örtlich zuständigen Amtsgericht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mathias Wenzler

Beiträge zum Thema