Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage? Tun Sie DAS sofort (Tipps für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Erhebt der Arbeitnehmer nach einer Kündigung innerhalb der Dreiwochenfrist Kündigungsschutzklage, kann es für den Arbeitgeber nur ein Ziel geben: Sich schnell zu einigen. Warum das so ist, sagt der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck:


Das liegt am Annahmeverzugsrisiko, das umso höher ist, je länger sich der Prozess hinzieht. Dabei handelt es sich um das Risiko des Arbeitgebers, im Fall eines Prozessverlustes das gesamte Gehalt des Arbeitnehmers zurückzahlen zu müssen für die Zeit, in der dieser nicht gearbeitet hat. Meist betrifft das den Zeitraum vom Ende der Kündigungsfrist bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens. Je länger das Verfahren dauert, desto mehr muss der Arbeitgeber zahlen, falls er den Prozess verliert – mitunter ein bis zwei Bruttojahresgehälter. Hinzu kommt: Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, muss der Arbeitgeber ihn wieder einstellen.


Fachanwaltstipps für Arbeitgeber: Vermeiden Sie es, vor Gericht in die Lage zu geraten, in der man Ihnen vorrechnet, wie viele Bruttomonatsgehälter Sie dem Arbeitnehmer im Fall einer nun drohenden Prozessniederlage nachzahlen müssen. Verlassen Sie sich regelmäßig nicht darauf, dass Ihre Kündigung alle Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes einhält und deshalb wirksam ist. Schließen Sie am besten im schriftlichen Verfahren, also möglichst früh im Prozess, einen Abfindungsvergleich mit dem Arbeitnehmer, jedenfalls aber bevor ein Richter sich zum Kündigungsgrund oder zu anderen Wirksamkeitsvoraussetzungen äußern kann. Lässt das Gericht nämlich durchblicken, dass die Kündigung unwirksam sein könnte, kann der Arbeitnehmer als Gegenleistung für die Beendigung des Verfahrens regelmäßig eine deutlich höhere Abfindung verlangen. 


Oft sind Arbeitnehmer am Beginn einer Klage ebenfalls an einer schnellen Einigung interessiert, weil sie beispielsweise ein Klagerisiko sehen oder einen neuen Job in Aussicht haben.


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Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.


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