Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage eingelegt? Jetzt schnell einigen! (Tipps für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Was, wenn der Arbeitnehmer die Dreiwochenfrist eingehalten und gegen die Kündigung geklagt hat? Wie sollte der Arbeitgeber jetzt am besten vorgehen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Ziel für den Arbeitgeber ist es, eine Kündigungsschutzklage möglichst schnell zu beenden, das heißt: mit dem Arbeitnehmer frühstmöglich einen Vergleich abschließen.

Damit verbunden ist zwar fast immer, dass man dem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlen muss. Befindet man sich aber in einem frühen Stadium des Prozesses, sind die Abfindungen, auf die man sich einigt, meist deutlich niedriger, als wenn man sich im Kammertermin oder, schlimmer noch, im Berufungsverfahren einigt.

Warum ist das so? Das liegt daran, dass der Arbeitgeber während des Kündigungsschutzprozesses das Annahmeverzugsrisiko trägt. Das bedeutet, dass er dem Arbeitnehmer, wenn dieser die Klage gewinnt, den gesamten Lohn mitsamt Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen muss. Nicht selten sammeln sich da sechs bis sieben Bruttomonatsgehälter an, mitunter deutlich mehr. Je länger der Prozess also andauert, desto mehr riskiert der Arbeitgeber! 

Ganz am Anfang des Prozesses wird der Arbeitnehmer dementsprechend weniger Möglichkeiten haben, Druck aufzubauen, sondern eher bereit sein, sich auf eine verhältnismäßig geringere Summe zu einigen.

Diese Chance sollte der Arbeitgeber aktiv suchen und nutzen! Für ihn kann das den Unterschied bedeuten zwischen einer frühen Abfindung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern und einer späten Einigung, wo der Arbeitnehmeranwalt, womöglich bestärkt von den Andeutungen des Richters, auf einer Zahlung von sechs Bruttomonatsgehältern besteht.

Wollen Sie eine Kündigung aussprechen? Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen der Kündigung, zur möglichen Abfindungshöhe und zum Aufhebungsvertrag?

Das Ersttelefonat hierzu ist bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie in seiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht an und vereinbaren Sie einen Telefontermin.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.


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