Arbeitsplatz gekündigt, was tun?

  • 1 Minuten Lesezeit

1. Allgemein

Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis durch einseitige Erklärung. Hierbei ist zu differenzieren zwischen der ordentlichen Kündigung, der fristlosen Kündigung und der Änderungskündigung. Die ordentliche Kündigung soll das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen bzw. der gesetzlichen Frist beenden. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, ist die ordentliche Kündigung nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.

2. Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Aus anwaltlicher Sicht empfiehlt es sich, die Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen. Hierbei sollten Sie sich allerdings nicht zu viel Zeit lassen, denn das Gesetz schreibt eine Frist von 3 Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor. Nach Ablauf dieser 3 Wochen können Sie sich nicht mehr gegen die Kündigung wehren. Aus Arbeitnehmersicht ist die rechtliche Überprüfung einer Kündigung auch deshalb sinnvoll, weil Kündigungen häufig fehlerhaft sind.

3. Wie sind meine Chancen, erfolgreich gegen eine Kündigung vorzugehen?

Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Die Chancen, erfolgreich gegen eine Kündigung vorzugehen oder ein gutes Ergebnis zu erlangen, sind nach meiner Erfahrung gut. Etwa 70 % der Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht werden im Vergleichswege beendet. Häufig können sich die Parteien auf die Zahlung einer Abfindung und ein berufsförderndes Zeugnis verständigen.

4. Was passiert nach Erhebung der Kündigungsschutzklage?

Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage dauert es nicht lange, bis das Arbeitsgericht einen Gütetermin anberaumt. Im Rahmen dieses Gütetermins wird geschaut, ob die Angelegenheit gütlich beigelegt werden kann. Sollten die Beteiligten sich im Rahmen dieses Gütetermins nicht einigen können, trifft das Gericht in der Regel weitere Anordnungen und setzt einen weiteren Termin an.

Sollten Sie zu diesem Thema eine Beratung oder eine Vertretung durch mich wünschen, kontaktieren Sie mich gerne.

Timur C. Cebesoy

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timur C. Cebesoy

Beiträge zum Thema