Arbeitsrecht: Beitragspflicht zur Krankenkasse bei Kapitalzahlung aus Direktversicherung?

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Es lohnt sich, Beitragsbescheide der Krankenversicherungen zu überprüfen. Die Versicherungen verlangen Krankenversicherungsbeiträge aus Kapitalzahlungen, die ehemalige Arbeitnehmer aus Direktversicherungen der betrieblichen Altersversorgung erhalten.

Dieses Vorgehen lässt sich nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nicht immer mit dem Grundgesetz in Einklang bringen. Zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer die Beiträge allein trägt und den Versicherungsvertrag auf sich hat umschreiben lassen, sollte ein Anwalt mit der Überprüfung der Beitragsbescheide beauftragt werden.

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