Arbeitsrecht Informationen für Arbeitgeber

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Das Arbeitsrecht in Deutschland ist ein Teil der Zivilrechtsordnung. Das Arbeitsrecht regelt im Individualrecht die Rechtsbeziehung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Im kollektiven Arbeitsrecht hingegen geht es um die Beziehung zwischen einer Gruppe von Arbeitnehmern bzw. deren Vertretern (Kollektiv, z. B. eine Gewerkschaft) und einem oder mehreren Arbeitgebern.

Da das Arbeitsrecht für verschiedene Interessengruppen gilt, kann man es aus mehreren Perspektiven betrachten, zum Beispiel:

  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber,
  • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
  • oder Arbeitsrecht für Betriebsräte.

Inhaltsverzeichnis

  1. Arbeitsrecht Anwalt – Leistungen Kanzlei Herfurtner
  2. Arbeitsrecht – Themen
  3. Arbeitsrecht – Gesetze
    3.1 Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
    3.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    3.3 Mindestlohn
    3.4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
    3.5 Kündigungsschutzgesetz
    3.6 Betriebsverfassungsgesetz
    3.7 Personalvertretungsgesetz
    3.8 Tarifvertragsgesetz
    3.9 Mitbestimmungsgesetz
    3.10 Altersteilzeitgesetz
    3.11 Bundesurlaubsgesetz
    3.12 Arbeitszeitgesetz
    3.13 Mutterschutzgesetz
    3.14 Arbeitsplatzschutzgesetz
    3.15 Jugendarbeitsschutzgesetz
    3.16 Arbeitsschutzgesetz
    3.17 Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
    3.18 Strafgesetzbuch
  4. Arbeitsrecht: Warum ist es wichtig?
  5. Arbeitsrecht Beratung – Anwalt für Arbeitnehmer
    5.1 Arbeitsrecht und Abmahnung
    5.2 Arbeitsrecht und Kündigung
    5.3 Arbeitszeugnis
    5.4 Aufhebungsvertrag
  6. Arbeitsrecht Beratung – Anwalt für Arbeitgeber
    6.1 Arbeitsrecht – Kündigung und Kündigungsschutzprozess
    6.2 Betriebsvereinbarungen
    6.3 Vertragsgestaltung Geschäftsführer
    6.4 Arbeitsrecht: Betriebsübergabe
    6.5 Rechtsberatung Anwalt Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Anwalt – Leistungen der Kanzlei Herfurtner

Für Arbeitgeber werden wir tätig, wenn es um strategische Themen wie Geschäftsübernahmen und Personalauf- bzw. abbau oder um Grundlagen wie Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung geht. Wir stehen Ihnen an unseren Standorten Hamburg, München, Frankfurt am Main und Grünwald zur Verfügung.

Zudem vertreten wir Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben (auch eine außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung). Themen sind in diesem Kontext beispielsweise die Kündigungsfrist, der Aufhebungsvertrag, die Abfindung oder das Arbeitszeugnis.

Das Arbeitsrecht regelt den Umgang von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehungsweise deren Vertretern im beruflichen Alltag. Aufgrund seiner Allgegenwärtigkeit sind

  • Unternehmer/Arbeitgeber,
  • Arbeiter und Angestellte sowie
  • Vertreter wie Betriebsräte

unmittelbar von den Rechten und Pflichten betroffen, die sich aus den arbeitsrechtlichen Bestimmungen ergeben.

Arbeitsrecht – Themen

Historisch ist das Arbeitsrecht entstanden, um die Interessen des (unterlegenen) Arbeitnehmers gegenüber den immer mächtiger werdenden (überlegenen) Unternehmen zu wahren. Es hat zum Ziel, dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz zu gewähren.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fasst unter dem Oberbegriff Arbeitsrecht verschiedene Themen zusammen:

  • Mindestlohn: Auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (in Kraft seit 2014) wird der flächendeckende Mindestlohn für Arbeitnehmer geregelt. Er beträgt derzeit 9,19 € brutto je Zeitstunde und steigt ab dem 1.1.2020 auf 9,35 €.
  • Tarifverträge: Sie sorgen als Alternative zum Einzelarbeitsvertrag für rechtliche Ausgewogenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und werden von Tarifvertragsparteien geschlossen (z. B. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband).
  • Leiharbeit/Werkverträge: Als Alternative zur Festanstellung bietet Zeitarbeit eine größere Flexibilität. Der Gesetzgeber will Missbrauch zum Nachteil von Arbeitnehmern verhindern.
  • Betriebliche Mitbestimmung: Im Betriebsverfassungsgesetz ist geregelt, wie Arbeitnehmer bei betrieblichen Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen, mitbestimmen können. Es beinhaltet das Recht, einen Betriebsrat zu wählen.
  • Arbeitnehmerentsendung: Werden Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet, um hier zu arbeiten, greift das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Im Kern besagt es, dass deutsche Bestimmungen und nicht die des Entsendelandes gelten.
  • Teilzeit: Die Teilzeitarbeit kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber unter bestimmten Umständen interessant sein. Die diesbezüglichen Bestimmungen regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
  • Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf: Bedürfen ältere Familienangehörige einer Pflege, können Familienmitglieder auf Basis des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes die Aufgabe übernehmen und diese in Einklang mit ihrem Beruf bringen.

Arbeitsrecht welche Gesetze gelten?

In Deutschland gibt es kein Arbeitsgesetzbuch, obwohl dies in Artikel 30 des Einigungsvertrags vorgesehen ist. Eine einheitliche Kodifizierung des Arbeitsvertragsrechts sowie des öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitrechts steht daher nach wie vor aus.

Die Regelungen des Arbeitsrechts finden sich verteilt auf eine ganze Reihe verschiedener Rechtsquellen. In der Praxis werden in Streitfällen oft Einzelentscheidungen getroffen, die wiederum als Grundlage für künftige Streitfälle dienen können.

Unter anderen diese Gesetze bilden Arbeitsrecht Grundlagen in Deutschland:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Arbeitsrechtlich relevant in Bezug auf die Menschenwürde (Art. 1) oder die Rechte auf freie Entfaltung, Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person (Art. 2). Zudem gilt nach Artikel 9 die Koalitionsfreiheit (Absatz 3).

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das Arbeitsrecht im BGB findet sich unter §§611 ff wieder. Hier sind die vertragstypischen Pflichten beim Dienstvertrag geregelt. Sie verpflichten denjenigen, der Dienste zusagt zur Leistung und den Leistungsempfänger zur vereinbarten Vergütung.

Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns

Das Mindestlohngesetz im Arbeitsrecht verpflichtet Arbeitgeber flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung eines Mindestlohns. Anspruchsberechtigt ist jeder volljährige Arbeitnehmer, für Praktikanten gibt es einige Ausnahmen.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Das AentG dient in Deutschland als Grundlage für Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen. Es verpflichtet im Ausland ansässige Arbeitgeber auf deutsche Regeln (z. B. Lohn, Urlaub, Arbeitsschutz) für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer und ist besonders im Baugewerbe relevant.

Kündigungsschutzgesetz

Die im Zivilrecht verankerte Kündigungsfreiheit von Verträgen mit längeren Laufzeiten wird durch das Kündigungsschutzgesetz zugunsten von Arbeitnehmern auf sozial gerechtfertigte Kündigungen begrenzt, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll.

Der gesetzliche Kündigungsschutz greift bei Betrieben, die in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen.

Betriebsverfassungsgesetz

Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und der von Arbeitnehmern gewählten Interessenvertretung ist das Betriebsverfassungsgesetz. Es verpflichtet beide Parteien zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und regelt, unter welchen Bedingungen ein Betriebsrat gewählt werden kann und in welcher Stärke er sich, abhängig von der Unternehmensgröße, zusammensetzt.

Personalvertretungsgesetz

Für den öffentlichen Dienst regelt das PersVG die Personalvertretungen in Bezug auf Wahlen, Zuständigkeiten sowie Rechte und Pflichten. Als Interessenvertreter fungiert der Personalrat, dessen Aufgaben denen eines Betriebsrats in der Privatwirtschaft ähnelt.

Tarifvertragsgesetz

Arbeitsrecht: Im TVG sind die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt (Gewerkschaften auf der einen sowie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervereinigungen auf der anderen Seite). Es gibt die Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen vor und enthält darüber hinaus Rechtsnormen für die Ordnung von Arbeitsverhältnissen (Inhalt, Abschluss, Beendigung) und betrieblichen bzw. betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

Mitbestimmungsgesetz

Durch das Mitbestimmungsgesetz wird die Aufnahme von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat von Unternehmern gewährleistet und geregelt. Es gilt unter anderem für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbHs.

Altersteilzeitgesetz

Das Altersteilzeitgesetz ist wichtig für ältere Arbeitnehmer am Ende ihrer beruflichen Karriere. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Arbeitszeit oder auch die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ziel des Gesetzes ist es, älteren Arbeitnehmern den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern und somit Arbeitsplätze für jüngere, nachfolgende Arbeitnehmer zu schaffen.

Bundesurlaubsgesetz

Nach dem BurlG im Arbeitsrecht, hat ein Arbeitnehmer einen Freistellungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber, von seiner vertraglichen Arbeitspflicht vorübergehend unter Fortzahlung der Entlohnung freigestellt zu werden. Zudem regelt es den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen.

Arbeitszeitgesetz

Durch das Arbeitszeitgesetz wird geregelt, wie hoch die tägliche Arbeitszeit sein darf und welche Mindestruhepausen und Mindestruhezeiten einzuhalten sind. Auch Regelungen für Sonn- und Feiertage sowie für die Nachtarbeitszeit finden sich hier. Das ArbZG gilt bis auf wenige Ausnahmen für Arbeiter, Angestellte sowie für Auszubildende.

Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz wurde im Jahr 2017 neu gefasst und schützt (werdende) Mütter bei der Arbeit, während der Ausbildungszeit und im Studium. Beamtinnen und Soldatinnen genießen äquivalenten Schutz nach der Mutterschaftsverordnung. Arbeitsrechtlich sind vor allem die Beschäftigungsverbote, der besondere Kündigungsschutz, Entgeltersatzleistungen wie Mutterschaftsgeld oder die Arbeitsplatzgestaltung relevant.

Arbeitsplatzschutzgesetz

Das ArbPlSchG ist für Wehrdienstleistende relevant und schützt deren Arbeitsplatz bei der Einberufung in den Wehrdienst bzw. den Zivildienst. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeber darf keine Kündigung aussprechen.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendliche und Kinder sollen vom JArbSchG im Arbeitsrecht geschützt werden. Dieses besagt beispielsweise, dass die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf, bei fünf Tagen in der Woche. Darüber hinaus werden Zeitfenster für die Arbeit und Pausen sowie Urlaubszeiten für diesen Personenkreis explizit geregelt.

Arbeitsschutzgesetz

Mit dem ArbSchG wurden EU Richtlinien in nationales Recht überführt. Es dient dazu, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern und die Gesundheit von Arbeitnehmern bei der Arbeit zu schützen.

Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Das SchwarzArbG hat zum Ziel, den Kampf gegen Schwarzarbeit zu intensivieren und definiert die Kriterien unter denen die Verrichtung von Arbeit als „Schwarzarbeit“ anzusehen ist. Besonders wichtig in diesem Kontext sind die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten der Arbeitgeberseite.

Strafgesetzbuch

Arbeitsrechtlich relevant ist § 291 StGB. Er besagt, dass die rechtswidrige Ausbeutung von Arbeitnehmern („Lohnwucher“) strafbar ist und mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Der Wuchertatbestand ist ebenfalls im BGB unter § 138 geregelt. Dieser Sittenwidrigkeitsparagraf besagt, dass wucherische Vergütungsvereinbarungen für Arbeitnehmer und Dienstleister nichtig sind.

Warum ist Arbeitsrecht wichtig?

Das Arbeitsrecht dient in erster Linie dazu, Arbeitnehmer zu schützen und den Tätigkeitsbereich von Arbeitnehmervertretern zu regeln. Es gilt als besonderes Rechtsgebiet, was an der Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers liegt.

Umgekehrt ist das Arbeitsrecht relevant für Arbeitgeber. Denn neben den Rechten von Arbeitnehmern sind hier auch deren Pflichten geregelt. Die Kenntnis und Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften sorgt außerdem dafür, dass sich ein Unternehmen rechtskonform verhält und Konsequenzen, die aus einem Verstoß gegen das Arbeitsrecht resultieren würden, vermeiden kann.

Arbeitsrecht Beratung – Anwalt für Arbeitnehmer

Ein Rechtsanwalt im Arbeitsrecht bzw. ein Fachanwalt, der im Arbeitsrecht tätig ist, kann – mit oder ohne Arbeitsrechtsschutz – konsultiert werden, wenn ein Arbeitnehmer mit Problemen in Bezug auf seinen Arbeitsplatz oder allgemein seinen Arbeitgeber konfrontiert wird.

In den folgenden Bereichen kann eine anwaltliche Beratung angeraten sein:

Arbeitsrecht und Abmahnung

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Wer von seinem Arbeitgeber abgemahnt wird, sollte Inhalt und Form gleichermaßen prüfen bzw. von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Auch für den Umgang mit einer Abmahnung kann eine anwaltliche Beratung erfolgen.

Arbeitsrecht und Kündigung

Wer von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhält, sollte die Umstände und das Kündigungsschreiben genau prüfen lassen. Im Rahmen dieser Prüfung ermitteln Anwälte, welche Aussichten ggfs. eine Kündigungsschutzklage hat und wie man sich wehren kann.

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse haben die Eigenschaft, dass sie für ungeübte Leser durchweg positiv klingen. Aber die Bedeutung der Worte kann häufig eine andere sein. Deshalb berät ein Rechtsanwalt hinsichtlich der geeigneten Formulierung und der Durchsetzung eines angemessenen Textes.

Aufhebungsvertrag

Häufig kommt es vor, dass Arbeitsverhältnisse durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt es hierbei darauf an, die eigenen Interessen zu wahren, insbesondere was Lohn- und Urlaubsansprüche angeht. Die Bedingungen, zu denen ein Arbeitsverhältnis endet, sind immer ein Bestandteil von Verhandlungen, bei denen ein Rechtsanwalt spezialisiert auf das Arbeitsrecht unterstützen kann.

Arbeitsrecht Beratung – Anwalt für Arbeitgeber

Auf der anderen Seite kann anwaltliche Unterstützung für bestimmte Fragestellungen auch von Arbeitgeberseite in Anspruch genommen werden. Neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen geht es hierbei auch um die konkrete Beratung im Einzelfall.

Zum Beispiel für diese Vorgänge kann eine anwaltliche Beratung angeraten sein:

Arbeitsrecht bei Kündigung und Kündigungsschutzprozess

Bei einer Kündigung geht es darum, die Folgen in Form von Abfindungszahlen zu mindern. Bereits im Vorfeld kann darauf hingewirkt werden, durch eine entsprechende Gestaltung der Arbeitsverträge. Auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag kann von einem Anwalt begleitet werden.

Betriebsvereinbarungen

Als für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmergruppen eines Unternehmens geltende Regelungen werden Betriebsvereinbarungen als Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen. Dabei begleitet ein Anwalt den Prozess vom Vertragsentwurf bis zur Unterzeichnung.

Vertragsgestaltung für Geschäftsführer

Im Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers werden dessen Aufgaben und Pflichten festgelegt. Zudem sollte die Vergütungsvereinbarung Bestandteil des Vertrags sein. Ein Rechtsanwalt berät beim Vertragsentwurf und bei der Umsetzung weiterer notwendiger Formalitäten.

Arbeitsrecht bei Betriebsübergang

Geht ein Unternehmen auf einen neuen Inhaber über, beispielsweise durch Kauf oder Schenkung, bedeutet dies nicht automatisch die Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Arbeitnehmer sind jedoch über den Vorgang zu informieren und können Widerspruch dagegen einlegen.

Eine Kündigung, die lediglich auf dem Betriebsübergang beruht, ist unwirksam. Rechtsanwälte beraten Käufer und Verkäufer von Unternehmen hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Transaktion.

Rechtsberatung durch Anwalt im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. deren jeweiligen Interessenvertretungen. Ein funktionierender Betrieb und zufriedene, motivierte Arbeitnehmer sind für den Erfolg von Unternehmen ein wesentlicher Faktor. Daher sollte man bestrebt sein, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Sollte es dennoch dazu kommen, berät die Anwaltskanzlei Herfurtner ihre Mandanten zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Häufig drehen sich die Auseinandersetzungen um die Themen

  • Abmahnung,
  • Kündigung Arbeitsvertrag,
  • Vertragsgestaltung,
  • Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer,
  • Abfindung von Arbeitnehmern,
  • betrieblichen Datenschutz,
  • tarifrechtliche und Fragen zum Betriebsrat oder auch
  • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner, stehen Ihnen gerne für Beratung, Vertretung und allgemein für Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.

Foto(s): pixabay.com

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