Digitales Erbe: So regeln Sie den Umgang mit Ihren Daten im Testament

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Viele Internetnutzer sind sich bewusst, dass sie ihren digitalen Nachlass regeln müssen, wissen jedoch oft nicht, wie. Hier sind ein Paar Ratschläge zur sinnvollen Regelung des digitalen Erbes.


Gesamtrechtsnachfolge und Digitales Erbe


Der digitale Nachlass unterliegt dem Erbrecht und damit der Gesamtrechtsnachfolge, bei der mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf andere Personen übergeht (§ 1922 BGB). Der Bundesgerichtshof bestätigte dies 2018 am Beispiel des Nutzungsvertrags eines sozialen Netzwerks (BGH, Urt. v. 12.07.2018, Az.: III ZR 183/17). Das bedeutet: Erben dürfen über die Daten von E-Mail-Konten und Social-Media-Accounts verfügen, auch wenn es der Verstorbene in den Nutzereinstellungen der Konten anders festgelegt hat.


Zugang zu sensiblen Daten verhindern


Wenn der Zugang zu intimen Daten verhindert werden soll, kann der Erblasser in seinem Testament einen Vertrauenserbenden bestimmen und eine Testamentsvollstreckung anordnen. Der Testamentsvollstrecker agiert als Kontrollorgan und kann konkrete Handlungsanweisungen für den digitalen Nachlass erhalten.


Alternativ ermöglicht die Anordnung einer Auflage im Testament dem Erblasser, den Erben oder Vermächtnisnehmer zu verpflichten, bestimmte Daten zu löschen oder Verträge zu kündigen, ohne vorherige Einsichtnahme. Diese Lösung sollte jedoch durch Testamentsvollstreckung abgesichert werden.


Zugriff auf Daten gewähren


Möchte der Erblasser, dass seine Erben Zugang zu den Daten erhalten, müssen die Zugangsdaten bereitgestellt werden. Die übliche Praxis, Zugangsdaten im Testament zu hinterlegen, birgt Sicherheitsrisiken und erfordert ständige Anpassungen.


Eine digitale Vorsorgeurkunde mit verschlüsselter Zugangsdatenliste und Masterpasswort bietet eine bessere Lösung. Diese kann auf einem lokalen Datenträger wie einer externen Festplatte gespeichert werden. Das Masterpasswort und der Ablageort können in Testament oder Vorsorgevollmacht aufgeführt oder notariell hinterlegt werden.


Die digitale Vorsorgeurkunde vermeidet Risiken von Dienstleistungsanbietern und gewährleistet die Sicherheit und Kontrolle über den digitalen Nachlass.


Nachlasseinstellungen bei Google und Facebook


Google und Facebook bieten zudem spezielle Nachlassoptionen in den Einstellungen des Nutzerkontos an. Dort kann festgelegt werden, was mit den Daten nach dem Tod passieren soll. So gibt es bei Google den Kontoinaktivitätsmanager, in dem sich bestimmen lässt, wer auf die Daten Zugriff haben soll, oder ob das Konto automatisch gelöscht wird. Bei Facebook lässt sich in den Nutzereinstellungen ein sogenannter Nachlasskontakt hinterlegen und bestimmen, ob das Profil nach dem Tod gelöscht oder in den "Gedenkzustand" versetzt wird.


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