Arbeitsrecht: Richtigkeit von Zeugnis und Zwischenzeugnis sicherstellen

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Damit es nach der Ausstellung des Arbeitszeugnisses nicht zu arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten kommt, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf achten, dass das Dokument nach den gängigen Regeln rechtssicher erstellt wird.


Das Arbeitszeugnis ist bekanntlich im Personalwesen eine Urkunde, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Schriftform auszustellen hat. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf dieses Dokument. Das bedeutet: Ein Arbeitszeugnis ist in vielen Ländern, insbesondere in Deutschland, ein unverzichtbares Dokument, das den Verlauf und die Bewertung der beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers bei einem bestimmten Arbeitgeber beschreibt. Es spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewerbung um eine neue Stelle, da es dem potenziellen neuen Arbeitgeber wichtige Informationen über die Qualifikationen, Leistungen und das Verhalten des Bewerbers gibt.


„Ein Arbeitszeugnis kann in zwei Hauptkategorien unterteilt werden: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis gibt lediglich Auskunft über Art und Dauer der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Es enthält keine Bewertung der Leistung oder des Verhaltens. Beim qualifizierten Arbeitszeugnis werden neben Art und Dauer der Tätigkeit auch die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt. Es ist das gebräuchlichste Zeugnis bei Arbeitgeberwechseln und bietet dem neuen Arbeitgeber eine detaillierte Einsicht in die Fähigkeiten und die Persönlichkeit des Bewerbers“, sagt der Mönchengladbacher Arbeitsrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und Online-Sportwettenanbieter und die Vertretung von Betroffenen bei Kündigungsschutzklagen und sämtlichen anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten spezialisiert.

Damit es nach der Ausstellung des Arbeitszeugnisses nicht zu arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten kommt, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf achten, dass das Dokument nach den gängigen Regeln rechtssicher erstellt wird. Ein Arbeitszeugnis sollte auf Firmenbriefpapier gedruckt und im traditionellen Briefformat verfasst werden. Üblich sind Einleitung unter anderem mit Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung und Schlussformel. „Alle im Arbeitszeugnis gemachten Aussagen müssen der Wahrheit entsprechen. Falsche Tatsachenbehauptungen können rechtliche Konsequenzen haben. Das ist das sogenannte Wahrheitsprinzip. Ebenso gilt die Regel, dass das Arbeitszeugnis wohlwollend, aber objektiv sein muss. Ein Arbeitszeugnis sollte grundsätzlich wohlwollend formuliert sein, damit der Arbeitnehmer nicht bei der Jobsuche benachteiligt wird. Dennoch sollte es eine objektive Beurteilung darstellen und nicht übertrieben positiv klingen“, betont Arbeitsrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Alle relevanten Informationen über die Tätigkeit und Leistung des Arbeitnehmers sollten zudem im Zeugnis enthalten sein. Lücken können Misstrauen beim neuen Arbeitgeber wecken.


Das Wichtigste laut dem Arbeitsrechtsexperten ist eine klare und eindeutige Sprache. „Unmissverständliche Formulierungen sind entscheidend. In Deutschland ist bekannt, dass bestimmte Formulierungen in Arbeitszeugnissen einen „Geheimcode“ darstellen können. Beispielsweise bedeutet „Er hat sich bemüht“ oft, dass die Leistung nicht zufriedenstellend war. Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht kann diese problematischen Formulierungen identifizieren und analysieren und im Sinne des Arbeitnehmers für ein besseres Ergebnis umformulieren. Denn schlechtere Zeugnisse ab der Beurteilungsstufe „ausreichend“ müssen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit Beweisen begründet werden. Arbeitnehmer haben das Recht, beim Arbeitgeber eine Nachbesserung des schlechten Arbeitszeugnisses zu verlangen. Kommen Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, können Arbeitnehmer die Durchsetzung gerichtlich beim zuständigen Arbeitsgericht einklagen, und zwar im Wege einer sogenannten Zeugnisklage.“


Zusammenfassend ist ein Arbeitszeugnis ein wichtiges Dokument, das mit Sorgfalt und Objektivität erstellt werden sollte. Es dient nicht nur als Nachweis für die berufliche Tätigkeit, sondern auch als Bewertungsinstrument, das den weiteren beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers erheblich beeinflussen kann.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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