Arbeitsrecht: VW streicht Homeoffice-Tage für Manager

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Es existiert in der Regel im Arbeitsrecht kein Anspruch auf Homeoffice.

Der Fahrzeugkonzern Volkswagen gewährte den Mitarbeitern eine großzügige Homeoffice-Regelung. Manager und Führungskräfte hatten die Möglichkeit, vier Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten und einen Tag ins Büro zu kommen. Nun ist das umgekehrt: Einen Tag pro Woche Homeoffice und vier Tage Büro. Diese neue Regelung gilt bereits seit Anfang November in den vier Produktionsstätten Wolfsburg, Osnabrück, Emden und Zwickau. Zudem betrifft die Änderung auch die Mitarbeiter der Entwicklungs-Abteilung am Hauptstandort Wolfsburg - und damit insgesamt mehrere tausend Mitarbeiter.

Der Konzernchef Oliver Blume sowie der Markenchef Thomas Schäfer fordern, dass die Angestellten wieder vermehrt vor Ort arbeiten. Die Gründe sind die Arbeit am geplanten Effizienzprogramm sowie die Sicherstellung der Produktionsabläufe. Laut Chefetage sei hierfür eine höhere Präsenz vor Ort notwendig. Mit dem Effizienzprogramm plant VW in Verhandlungen mit dem Betriebsrat, zehn Milliarden Euro einzusparen.

Ein Sprecher der Kommission betont, dass niemand einen grundsätzlichen Anspruch auf ein bestimmtes Kontingent an Arbeitstagen im Homeoffice hat. Die Ausgestaltung sei an die betrieblichen Erfordernisse anzupassen.


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Stichworte: Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Homeoffice, VW

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