Arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

  • 2 Minuten Lesezeit
Der Arbeitgeber hat Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht.

Wer ist Arbeitgeber? 

Als Arbeitgeber gilt im Arbeitsrecht, wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Das Beschäftigungs-Verhältnis basiert auf einem Arbeitsvertrag mit Rechten und Pflichten beider Parteien. Das Arbeitsschutzgesetz sieht auch rechtsfähige Personen-Gesellschaften und juristische Personen als Arbeitgeber vor (zum Beispiel in Form einer GmbH). Bei Leiharbeit und Zeitarbeit fungiert die Vermittlungsagentur als Arbeitgeber.


Welche Pflichten hat der Arbeitgeber zu erfüllen? 

Der Arbeitgeber hat im Arbeitsrecht Haupt- sowie Nebenpflichten zu erfüllen. Die Entgeltzahlungspflicht ist die Hauptpflicht eines Arbeitgebers. Gemäß § 611 Abs. 1 BGB erbringt der Arbeitnehmer die Leistung, die der Arbeitgeber zu entlohnen hat. Die Pflicht zur Lohnzahlung geht mit weiteren Pflichten einher. Darunter fällt die pünktliche Auszahlung des Lohns sowie die Lohnfortzahlung bei Krankheit des Arbeitnehmers. Die Höhe des Lohns hängt von individuellen Vereinbarungen ab. Die Untergrenze beschreibt der gesetzliche Mindestlohn.

Weiter hat sich der Arbeitgeber an Nebenpflichten zu halten. Diese gestalten sich je nach Arbeitsvertrag individuell. Allerdings gibt es auch Nebenpflichten, die arbeitsrechtlich bindend sind und für alle Arbeitgeber gelten:

  • Gleichbehandlungspflicht: Dies ist arbeitsrechtlich im Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG) verankert. Eine Ungleichbehandlung ist im Arbeitsrecht nur möglich, wenn triftige Rechtfertigungsgründe vorliegen.
  • Schutz- und Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber hat den Arbeitsplatz der Arbeitnehmer frei von Gefahren für Leib und Leben gemäß § 617 ff. BGB halten. Dies trifft ebenso auf die Persönlichkeit und Würde des Arbeitnehmers zu.
  • Erholungsurlaub: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer Erholungsurlaub gemäß arbeitsrechtlichen Regelungen zu gewähren.


Folgen einer Pflichtverletzung

Falls der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, das Gehalt rechtzeitig zu zahlen, nicht nachkommt, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Arbeitsleistung zu verweigern. Liegt ein gravierender Zahlungsrückstand vor, stehen ihm auch die Optionen zu, Schadensersatz zu fordern oder dem Arbeitgeber eine Abmahnung zu erteilen. Auch eine außerordentliche Kündigung ist hier möglich.


Welche Rechte hat der Arbeitgeber?

Nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber verfügt über umfassende Rechte. Er hat nicht nur ein Recht auf Treue und Solidarität, sondern auch ein Direktions- und Weisungsrecht. Das bedeutet, er hat die Möglichkeit, beim Arbeitnehmer über Folgendes zu entscheiden:

  • Inhalt: Was wird gearbeitet?
  • Zeit: Wann wird gearbeitet?
  • Ort: Wo wird gearbeitet?

Die Pflichten des Arbeitnehmers entsprechen den Rechten des Arbeitgebers.


Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Wir setzen uns für die Rechte der Arbeitnehmer ein!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Nutzen Sie hier gerne auch unser Formular für die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Stichworte: Arbeitsrecht, Rechte und Pflichten, Arbeitgeber, Hauptpflichten, Nebenpflichten, AGG

Foto(s): stock.adobe.com/114779839

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Agster

Beiträge zum Thema