Arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
- 2 Minuten Lesezeit

Der Begriff des Arbeitnehmers ist gemäß § 611 a I 1 BGB definiert. Eine Person gilt als Arbeitnehmer, wenn folgende Punkte zutreffen:
- Ein privatrechtlicher Vertrag liegt vor. Ausschlusskriterium stellt eine öffentlich-rechtliche Beziehung dar. Hier ist zum Beispiel von Beamten oder Soldaten die Rede. Sie sind keine Arbeitnehmer.
- Weiter muss ein Dienstvertrag gemäß § 611 a I 1 BGB vorliegen. Hier gibt es unterschiedliche Vertragstypen. Bei einem Auftrag, Gesellschafts- oder Werkvertrag handelt es sich bei den dort beschäftigen Personen nicht um Arbeitnehmer.
- Eine weitere Voraussetzung ist, dass jeder Arbeitnehmer das Merkmal der sozialen beziehungsweise persönlichen Abhängigkeit erfüllt. Hierzu sind weitere Kriterien zu beachten:
- Weisungs-Gebundenheit
Persönlichen Faktoren, wie Zeit, Ort und Inhalt bestimmt eine andere Person, also der Arbeitgeber. Er verfügt darüber jedoch nicht frei, sondern muss sich an arbeitsrechtliche Regelungen halten.
- Fremdbestimmtheit
Es handelt sich um Fremdbestimmtheit, wenn der Arbeitnehmer nicht selbst entscheidet, welche Arbeitsleistung er wie erbringt.
- Weitere Indizien
Es gilt, weitere Indizien zu beachten, die eine untergeordnete Rolle spielen. Beispiele hierfür sind zum Beispiel die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungs-Beiträgen.
Erfüllt eine Person all diese Voraussetzungen, gilt sie als Arbeitnehmer gem. § 611 a I 1 BGB. Bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist dies nicht der Fall. Für Arbeitnehmer entstehen Rechte und Pflichten. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf:
- Pünktliche Vergütung der Arbeitsleistung mit Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit
- Urlaub
- Pausen
- Kündigungsschutz (wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Angestellten arbeitet)
- Schutz vor Diskriminierung
- Gleichberechtigung
- Datenschutz
- Arbeitsschutz-Maßnahmen
Demgegenüber stehen die Pflichten des Arbeitnehmers. Diese sind in Haupt- und Nebenpflichten unterteilt. Zu den Hauptpflichten gehören:
- Persönliche Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung
- Pflicht zur Krankmeldung
- Weisungs-, Direktionspflicht
- Wettbewerbsverbot
Zu den Nebenpflichten zählen zum Beispiel die Pflicht zur Treue und Verschwiegenheit. Außerdem hat der Arbeitnehmer das Eigentum des Arbeitgebers pfleglich zu behandeln und Rufschädigung zu unterlassen.
Zu beachten ist, dass womöglich noch andere Rechte und Pflichten entstehen. Dabei handelt es sich dann oft um spezifische Klauseln, die in Unternehmen oder der Branche üblich sind. Zum Beispiel haben Arbeitnehmer teilweise das Recht auf Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld oder die Pflicht, Schichtdienst zu leisten.
Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Wir setzen uns für die Rechte der Arbeitnehmer ein!
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:
- E-Mail: office@anwalt-verbraucherschutz.de
- Telefon: +49 821 508 788 96
- Telefax: +49 821 800 65 600
Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.
Nutzen Sie hier gerne auch unser Formular für die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
Stichworte: Arbeitsrecht, Rechte und Pflichten, Arbeitnehmer, Hauptpflichten, Nebenpflichten
Artikel teilen: