Arbeitsvertrag im Öffentlichen Dienst – Für welche Arbeit gibt es wie viel Geld?

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In Arbeitsverträgen im Öffentlichen Dienst wird auf die anzuwendenden Tarifverträge verwiesen, meist auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Anhand des Tarifvertrags kann die eigene Tarifbewertung überprüft und gegebenenfalls ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden.

Die Prüfung beginnt mit der Frage, welche Tätigkeiten vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen worden sind. Dafür sind ausführliche Tätigkeitsbeschreibungen seitens des Arbeitnehmers zu erstellen, welche dem Höhergruppierungsantrag beizufügen sind. Es herrscht oft der Irrglaube, dass die Arbeitsleistung bzw. schlechte Bewertungen die Eingruppierung beeinflussen, was jedoch nicht der Fall ist.

Weil ein Personaler über den Höhergruppierungsantrag entscheidet, kann es sein, dass dieser vor seiner Entscheidung zu einem Arbeitsplatzinterview einlädt, welches ihm dabei helfen soll, die Tätigkeiten des antragstellenden Arbeitnehmers vollumfänglich zu erfassen. Ein solches Interview ist für den Arbeitnehmer keineswegs als negativ einzuordnen, weil der Hintergrund durchaus verständlich ist, denn Personaler kennen im Zweifel die in der Tätigkeitsbeschreibung in Fachsprache erfassten Tätigkeiten nicht in jedem Detail.

Anhand der Tätigkeitsbeschreibung werden sogenannte Arbeitsvorgänge des Arbeitnehmers erstellt, die die Grundlage für die Eingruppierung bilden. Die Arbeitsvorgänge werden mit den im Tarifvertrag stehenden Tätigkeitsmerkmalen verglichen. Die Tätigkeitsmerkmale im Tarifvertrag sind systematisch aufgebaut, d. h. die Steigerung von einfachsten Tätigkeiten zu Tätigkeiten, die von einem besonderen Maß an Verantwortlichkeit geprägt sind, ist klar erkennbar. Zusätzlich wird auf Grundlage der Berufsabschlüsse eingruppiert.

 

Fazit:  Für die Eingruppierung sind die Merkmale der niedrigeren und höheren Entgeltgruppe stets von entscheidender Bedeutung, weil alle Merkmale in der Entgeltordnung im Zusammenhang zu betrachten sind. Gern unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihrer Tarifbewertung, der Stellung des Höhergruppierungsantrags und sofern notwendig bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor dem Arbeitsgericht.


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