Arbeitsvertrag nur mündlich?

  • 2 Minuten Lesezeit

In einigen Branchen in der deutschen Wirtschaft werden Arbeitnehmer noch immer per Handschlag eingestellt. Einen Arbeitsvertrag erhalten sie nicht. In vielen Fällen erhalten sie meist nicht einmal den gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Nachweis, der nach dem Nachweisgesetz alle wesentlichen Vertragsbedingungen beinhalten soll. Die entsprechenden Mitarbeiter arbeiten dann einfach entsprechend der Vereinbarung und bekommen ihr Geld. In früheren Zeiten gab es dies sehr viel, heute wird dieses Vorgehen immer seltener.

Arbeitsvertrag lässt sich ohne schriftlichen Vertrag leicht nachweisen

Solange es keine Streitigkeiten gibt, kann alles gut klappen. Gibt es Probleme mit Lohn, Urlaub, Kündigung, Weihnachtsgeld oder anderem denken viele Arbeitnehmer, anwaltliche Hilfe würde nichts bringen, weil sie nicht mal einen Arbeitsvertrag hätten. Weit gefehlt: Ein Arbeitsverhältnis ist nicht formbedürftig, daher ist ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag genauso gültig wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Der Umstand, dass überhaupt ein Arbeitsvertrag besteht, ist meist leicht nachzuweisen – immerhin wurde der Arbeitnehmer seit einem bestimmten Anfangsdatum für seine Arbeit bezahlt. Auch die Tatsache, ob Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht, ist nach objektiven Kriterien zu bemessen.

Nachweis einzelner Arbeitsbedingungen

Schwieriger wird der Nachweis für den Arbeitnehmer eventuell bei der Anzahl der vereinbarten Urlaubstage, bei versprochenen Gehaltserhöhungen, die nirgendwo festgehalten wurden, bei vereinbarten Arbeitszeiten und vielem mehr. Häufig lässt sich jedoch durch Zeugen, Parteivernehmung oder durch andere Umstände nachweisen, wie die mündliche Vereinbarung lautete. Außerdem gibt es zum Schutz der Arbeitnehmer stets die Deutschen Gesetze, die die Mindestbedingungen eines Arbeitsverhältnisses regeln. Beispielsweise muss ein Arbeitgeber mindestens 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage-Woche gewähren, dies bedarf weder einer mündlichen noch einer schriftlichen Regelung.

Es lohnt sich daher im Fall einer Kündigung oder Auftauchen anderer Probleme, die für „unberechtigt“ gehalten werden, genauso einen Rechtsanwalt aufzusuchen wie bei Vorliegen eines schriftlichen Arbeitsvertrags!

Befristung muss zwingend schriftlich vereinbart werden

Übrigens: die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zwingend der Schriftform. Wurde also mündlich ein Arbeitsvertrag mit einer bestimmten Laufzeit – beispielsweise ein 1-Jahres-Vertrag – geschlossen hat dies zur Folge, dass der Arbeitsvertrag wirksam geschlossen wurde, die Befristung wegen der Formbedürftigkeit jedoch nicht. Es besteht dann ein unbefristeter Arbeitsvertrag.

Ich berate Sie als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer gerne, falls Sie arbeitsrechtlichen Beratungs- oder Regelungsbedarf haben.

Gabriele Lippert
 Rechtsanwältin


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Gabriele Lippert

Beiträge zum Thema