Arbeitszeit – wie lange muss ich arbeiten?

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Wer bestimmt über die Arbeitszeit und Arbeitsdauer?

Wie lange jemand arbeiten muss, ergibt sich in der Regel aus den Arbeitsvertrag. Sofern darin ausnahmsweise die Arbeitszeit nicht geregelt ist, so unterliegt sie dem Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers. Um den Arbeitnehmer jedoch von einer übermäßigen Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber zu schützen, unterliegt sowohl die Arbeitsvertragsfreiheit als auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers rechtlichen Beschränkungen.

Wie lange darf man täglich arbeiten?

Die tägliche Arbeitsdauer wird in § 3 ArbZG geregelt. Darin heißt es, dass die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht übersteigen darf (§ 3, Satz 1 ArbZG). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Ruhepausen nicht mitgezählt werden (§ 2 I, Satz 1 ArbZG). Unerheblich ist jedoch, ob man täglich bei einem oder mehreren Arbeitgebern tätig ist, den die Arbeitszeit bei mehreren Arbeitgebern ist grundsätzlich zusammen zu rechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden zu verlängern. Dies jedoch nur, wenn im Schnitt 8 Stunden werktäglich innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht überschritten werden.

Wie lange darf man pro Woche arbeiten?

Wie bereits dargelegt, darf gemäß § 3 ArbZG die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden, wobei es jedoch zahlreiche Ausnahmen gibt, für Arbeiten, welche nicht an Werktagen vorgenommen werden können, wie bspw. in Gaststätten, Krankenhäusern, bei Musikaufführungen, bei Rettungsdiensten, in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung, im Bewachungsgewerbe, in Energie- und Wasserversorgungsbetrieben u.v.m. (§§ 9, 10 ArbZG). Daraus folgt, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der Regel maximal 48 Stunden betragen darf (6 Tage x 8 Stunden). Da die tägliche Arbeitszeit unter Beachtung des Ausgleichszeitraums (6 Monate bzw. 24 Wochen) jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, ist eine Wochenarbeitszeit von sogar 60 Stunden (6 Tage x 10 Stunden) gesetzlich zulässig.


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