Architekt ist für die Auswahl und Festlegung der Baustoffe verantwortlich!

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Der Werkerfolg des Architekten erfasst die Lieferung der Planungsgrundlagen für das Entstehenlassen eines mangelfreien Bauwerks (z. B. ohne Risse in der Außenfassade). Dies erfordert in der Regel den Einsatz verschiedener Baustoffe. Deshalb gehören auch Auswahl und Festlegung der Baustoffe zu seinen Aufgaben, so das OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.03.2016 - 4 U 52/14; BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - VII ZR 86/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen). Die Entscheidung konstatiert Folgendes:

Das Unterbleiben notwendiger planerischer Maßnahmen stellt einen Mangel der geschuldeten Architektenleistung dar, weil unzureichende und lückenhafte Planungsergebnisse, die zur Manifestierung von Baumängeln am Werk führen, zu verhindern sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 9.7.2010 - 19 U 43/10). Das Vertretenmüssen dieses Fehlers wird nach § 282 BGB a.F. vermutet (vgl. BGH, NJW 2005, 422). Dass es beim Aufeinandertreffen von Stahlbeton und KLB-Mauerwerk infolge von Schwindverkürzungen zu Rissen im Außenputz kommen kann, gehört zum Grundlagenwissen eines Architekten. Die Problematik hätte daher notfalls mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden müssen. Dass es bei einer korrekten Planung unter Einbeziehung der Baustoffeigenschaften die Rissbildung als Folge von behinderten Schwindverkürzungen hätten vermieden werden können und es insoweit verschiedene Varianten gab, um der Schadensproblematik zu begegnen, war sachverständig bestätigt worden.

Dabei entlastet es den Architekten im Verhältnis zum Bauherrn nicht, dass ein schadensursächlicher Mangel in der Planung weder vom Generalunternehmer noch vom Architekten selbst im Rahmen seiner Bauleitung entdeckt wurde. Schließt der Bauherr mit dem Tragwerksplaner und dem Architekten jeweils selbständige Verträge ab, haftet jeder von beiden für die Erfüllung der von ihm in seinem Vertrag übernommenen Verpflichtungen, wobei der Tragwerksplaner regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten ist.


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