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Arztbesuche während der Arbeitszeit: Was Arbeitnehmer wissen sollten

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1. Grundsätzliches zu Arztbesuchen und Arbeitszeit

Die Regel ist klar: Arzttermine sollten nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeiten wahrgenommen werden. Dies beruht auf der Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Arbeitskraft während der vereinbarten Arbeitszeiten dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Insbesondere für Teilzeitkräfte, die über mehr freie Zeit verfügen, gilt dies als zumutbar.

2. Freistellungsansprüche für medizinische Termine

Es gibt jedoch Situationen, in denen Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung für Arztbesuche während der Arbeitszeit haben. Dies betrifft vor allem akute Erkrankungen oder Facharzttermine, die schwer außerhalb der Arbeitszeiten zu bekommen sind. Wichtig zu beachten ist, dass bei akuten Erkrankungen ein Arztbesuch nicht aufgeschoben werden muss, bis ein Termin außerhalb der Arbeitszeit verfügbar ist. Für nicht dringende Behandlungen, wie routinemäßige Vorsorgeuntersuchungen, wird hingegen erwartet, dass Termine außerhalb der Arbeitszeit vereinbart werden.

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3. Besonderheiten bei Gleitzeitmodellen

In Arbeitsmodellen mit Gleitzeit besteht oft die Möglichkeit, Arzttermine flexibel zu planen, sodass Arbeitszeit durch die Verlegung der Arbeitsstunden kompensiert werden kann. Hier ist es besonders wichtig, den Arztbesuch so zu legen, dass die Kernarbeitszeit nicht betroffen ist, falls dies möglich ist.

4. Kooperation mit dem Arbeitgeber suchen

Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber kann viele Probleme im Vorfeld lösen. Oft besteht seitens des Arbeitgebers Verständnis für notwendige Arztbesuche, vor allem, wenn diese der Erhaltung der Arbeitskraft dienen. Ein gemeinsames Finden von Lösungen ist in vielen Fällen möglich.

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5. Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Arztbesuchen

Gemäß § 616 BGB besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts für die Zeit des Arztbesuchs. Dies kann jedoch durch Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Grundsätzlich sollte man sich also im Vorfeld darüber informieren, welche Regelungen im eigenen Vertrag oder Tarifvertrag getroffen wurden.

6. Wegzeiten zum Arzt – Sind sie Arbeitszeit?

Ist eine Freistellung für den Arztbesuch gerechtfertigt, umfasst diese auch die notwendigen Wegezeiten. Der Arbeitnehmer ist dabei verpflichtet, den direkten Weg zu wählen und private Erledigungen außen vor zu lassen.

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7. Tarifvertragliche Sonderregelungen

Einige Tarifverträge, wie der TVöD, enthalten spezifische Regelungen zur Freistellung für Arztbesuche. Hier wird festgelegt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten für notwendige ärztliche Behandlungen während der Arbeitszeit freistellen muss. Diese Regelungen bieten oft einen größeren Schutz als die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

Fazit

Während Arztbesuche grundsätzlich in die Freizeit gehören, gibt es durchaus gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen, die Arbeitnehmern bei Bedarf Freistellungen ermöglichen. Eine offene und frühzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber sowie eine genaue Kenntnis der eigenen Ansprüche und Pflichten sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und die eigene Gesundheit nicht zu vernachlässigen.

Für Sie da:

RA Uhl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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