Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Dresden!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Dresden

Suizid nach Wochenbettdepression, 30.000,- Euro; LG Dresden, Az. 6 O 1805/12

Chronologie:

Die verstorbene Patientin befand sich aufgrund einer Wochenbettdepression auf einer geschlossenen Station im Hause der Beklagten. Trotz der Einstufung als besonders gefährdet und der Kenntnis um die Suizidgefahr erhielt sie einen Einzelausgang. Diesen nutzte sie, um sich von einem 20 Meter hohen Gerüst hinabzustürzen. Die Eltern der verstorbenen Patientin führen den Rechtsstreit gegen die Klinik.

Verfahren:

Das Landgericht Dresden hat den Vorfall mittels eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens eruieren lassen. Im Ergebnis konstatiert der bestellte Gutachter auf rund 200 Seiten der Behandlerseite gegenüber grobe Sorgfaltspflichtverletzungen, die zu dem tragischen Verlauf führten. Die Parteien schlossen daraufhin auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich über 30.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Der vom Gericht bestellte Sachverständige begründet in seinem Gutachten sehr ausführlich und präzise, dass bei suizidgefährdeten Patienten eine ganz besondere Sorgfaltspflicht besteht. Wird diese nicht eingehalten, kann es zu derart tragischen Verläufen kommen, wie im vorliegenden Fall, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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