Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Kiel 

Inkomplette Querschnittslähmung und Myelonkompression nach Rückenoperation, LG Kiel, Az. 8 O 357/12

Chronologie

Der Kläger begab sich nach einer Sturzverletzung mit diversen Frakturen in die Klinik der Beklagten. Dort erfolgte eine operative Versorgung. Nach der Operation litt der Kläger an starken Schmerzen und Gefühlsstörungen im rechten Bein. Es stellte sich heraus, dass eine Quetschung des Rückenmarks vorlag, welche durch die Operation bewirkt wurde. Seit dem Vorfall ist der Kläger querschnittsgelähmt.

Verfahren

Das Landgericht Kiel hat ein orthopädisch-unfallchirurgisches Gutachen eingeholt. Dieses wies im Ergebnis keine klaren Konstatierungen auf. Thematisiert wurden sodann noch mögliche Aufklärungsfehler. Sodann schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, wonach die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger eine pauschale Entschädigung von 20.000,- Euro zu zahlen. Diesen Vorschlag akzeptierten die Parteien.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Bleiben nach einer Beweisaufnahme in einem Arzthaftungsprozess Zweifel bestehen, schlägt ein Gericht gerne zur Vermeidung einer weitergehenden Beweisaufnahme einen Vergleich vor, so wie hier. Mit der vorgeschlagenen Abfindungssumme war der Kläger einverstanden, so Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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