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Asylrecht: Wer hat ein Recht auf Asyl?

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Asylrecht: Wer hat ein Recht auf Asyl?

Experten-Autor dieses Themas

Durchschnittlich werden in Deutschland ca. 200.000 Asylanträge pro Jahr gestellt. Veröffentlicht wird dieser Wert monatlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Aufgrund steigender Zahlen ist das Asylrecht zu einer immer größeren Herausforderung für die Politik geworden. Doch worum geht es beim Asylrecht genau? Einen kurzen Einblick dazu gibt Ihnen dieser Ratgeber. 

Was ist das Recht auf Asyl?

Die Bezeichnung „Asyl“ (altgriechisch: sicher, unberaubt) wurde erstmals im religiösen Zusammenhang erwähnt und geht bis auf die Bibel (2. Buch Moses) zurück. Es waren mit Asyl Orte gemeint, an denen es keine Vergeltung, keine Rache, keine Tötung geben durfte. Und sehr viel hat sich an der Bedeutung des Wortes nicht geändert. Noch immer ist damit der Schutz vor Gefahren und Verfolgung für schutzbedürftige Menschen gemeint.  

Deshalb ist das Recht, Asyl zu suchen, auch ein grundlegendes Menschenrecht (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 14). Dieses Recht zu gewähren, dazu verpflichteten sich alle Mitgliedsstaaten des Genfer Abkommens beziehungsweise der Genfer Flüchtlingskonvention („Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“). Dieses internationale Abkommen der Vereinten Nationen von 1951 war die erste gesetzliche Grundlage für das Recht auf Asyl. Hier wurden auch die Grundprinzipien festgelegt, wer als Flüchtling gilt und somit Recht auf Asyl hat. Gemäß Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention hat dieses Recht jede Person, die  

„… aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“ 

Was ist das Asylrecht innerhalb der Europäischen Union (EU)?

Neben den grundlegenden Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention gibt es noch die gemeinsamen Richtlinien der Europäischen Union, denn das Thema Asyl ist nicht nur innenpolitisch von zentraler Bedeutung. Allerdings stellen diese Richtlinien der Genfer Flüchtlingskonvention keine Gesetze, sondern vielmehr Handlungsempfehlungen und Mindestkriterien für eine angemessene gemeinsame Asylpolitik dar, um beispielsweise die gemeinsamen Aufnahmebedingungen und den vorübergehenden Schutz der Asylsuchenden zu regeln.  

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die vorgeben, wie das Asylrecht innerhalb der EU solidarisch angewendet werden soll, stellen dabei insbesondere der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (Artikel 67 Absatz 2, Artikel 78 und Artikel 80) und die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 391) dar. Die Umsetzung dieser Richtlinien der Europäischen Union erfolgt nicht einheitlich. Innerhalb der europäischen Länder haben zwischen 2007 und 2018 über sechs Millionen Menschen legal Schutz durch Asyl beantragt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht eingerechnet. Dabei wurden in Deutschland mit großem Abstand zu anderen Ländern allein bis 2018 über zwei Millionen Anträge auf Asyl gestellt.* 

* Bundeszentrale für politische Bildung: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, 02.07.24. 

Gab es eine EU-Reform in der Asylpolitik?

Ja, es gab 2024 eine Asylreform. Der Rat der Europäischen Union sowie die Mehrheit des Europäischen Parlaments haben in diesem Jahr die Neuerung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Darin hat die Europäische Union ihr Asylsystem überarbeitet, um gemeinsam bessere und schnellere Verfahrensabläufe im Asylmanagement zu finden und die Asylströme untereinander besser steuern zu können.  

Besondere Beachtung findet dabei auch der viel diskutierte Artikel 80 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Darin geht es um den „… Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten.“ In den Verhandlungen zu den Neuerungen konnte man sich in der EU beispielsweise auf das „Screening von Drittstaatsangehörigen“ einigen. Dadurch könnten illegal eingereiste Personen registriert werden. Auch die Aufnahmebedingungen wurden dahingehend geändert, dass registrierte Asylbewerber nun früher eine Arbeit aufnehmen und sich so schneller integrieren können. Die Reform wurde im April 2024 verabschiedet. Bis April 2026 haben die einzelnen EU-Länder Zeit, diese Reform für sich in nationales Recht umzusetzen. 

Wie ist das Asylrecht in Deutschland geregelt?

Deutschland ist nicht nur wegen internationaler Abkommen, sondern auch aufgrund unseres eigenen Rechtssystems dazu verpflichtet, Menschen Asyl zu gewähren. Dabei hat jede Person, die in Deutschland um Asyl bittet, das Recht auf ein individuelles Prüfverfahren. Auch unser Grundgesetz (Artikel 16a) schreibt das Recht auf Asyl für schutzbedürftige Menschen vor. Damit ist dieses Grundrecht das einzige, das nur für Nichtdeutsche gilt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft die Asylanträge und entscheidet darüber.  

Im ersten Halbjahr 2024 hatte das BAMF über 232.268 Asylanträge zu entscheiden.* Die Verfahrensdauer der einzelnen Asylanträge beträgt mehrere Monate, da die Behörden die individuellen Fluchtgründe ausführlich prüfen müssen, um den anspruchsberechtigten Personen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben in Deutschland ermöglichen zu können. Im deutschen Asylgesetz (AsylG) sind in 89 Paragrafen beispielsweise die Bestimmungen zur Schutzgewährung oder zum Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens verankert, die vor allem das Anerkennungsverfahren regeln. 

* Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylzahlen im Juni 2024, 05.07.2024. 

Wer erhält ein Aufenthaltsrecht in Deutschland?

Das Asylgesetz (AsylG) § 55 schreibt vor, dass das Gestatten des Aufenthalts in Deutschland mit der Stellung des Asylantrags einhergeht. Solange der Asylantrag geprüft wird, ist es dem Antragsteller also auf jeden Fall gestattet, sich in Deutschland aufzuhalten. Erst mit der Anerkennung der Asylberechtigung entsteht ein Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist einer von insgesamt sieben Aufenthaltstiteln, der grundsätzlich auch das Recht auf eine Erwerbstätigkeit mit sich bringt (§§ 16–36 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit § 7 AufenthG). 

Was bedeutet Duldung im Asylrecht?

Im Asylrecht bedeutet Duldung, dass vorübergehend die Abschiebung ausgesetzt wird (§ 60a und § 60b Aufenthaltsgesetz). Duldungen werden erteilt für Personen mit ungeklärter Identität oder wenn „dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen [ihre] vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern“

Wer hat kein Asylrecht?

Kein Recht auf Asyl haben zum Beispiel Personen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben oder die die Sicherheit unseres Landes gefährden. Auch wer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, hat grundsätzlich kein Recht auf Asyl. Dabei sollen die Behörden allerdings die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abwägen, siehe auch §§ 25, 53 Aufenthaltsgesetz.

Foto(s): ©Adobe Stock/Mediaphotos

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