Atlas Administration AG: Offerte für Finanzsanierung

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Die Atlas Administration AG ist Betreiberin der Internetseite www.atlas-administration.com:

„Erleben Sie das Besondere. Atlas Administration AG.“

lautet die Titelzeile.

Laut dem Anbieter ist Ziel der Finanzsanierung, den Hilfesuchenden „aus eigener Kraft aus den Schulden“ zu bringen.

Die Internetseite bietet regelmäßig neben einigen erläuternden Sätzen zu z.B. Finanzsanierungen, Lösungen oder den Leistungen der Atlas Administration auf nahezu jeder Unterseite einen gleich aufgebauten FAQ-Bereich – also Fragen und Antworten. Hier erfährt man beispielsweise, dass die eigene Bonität für die Finanzsanierung keine Rolle spiele.


Auf die Frage

„Ist die Atlas Administration seriös?“

erklärt der Anbieter, dass man Transparenz und klare Kommunikation als wesentliche Bestandteile des Geschäftsgebarens verstehe.

Insbesondere für Fälle, in denen der Betroffene „ständig Mahnungen“ erhalte, sei eine Finanzsanierung genau das Richtige.


Kostenlose Anfrage

Dem Betroffenen wird auf der Seite „Anfrage“ die Möglichkeit geboten, eine zu seiner Situation passende Finanzsanierung anzufragen.

In das Online-Formular soll er lediglich die Schuldsumme, monatliche Rate, sein Adress- und Kontaktdaten, das Geburtsdatum und Nettoeinkommen angeben, etwaige Unterlagen hochladen und die AVBs, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung gegenbestätigen. Über den Button

„Direkt anfragen“

Wird das Formular schließlich an die Atlas Administration AG abgesendet.

Hier heißt es:

„Die Verwendung ist kostenlos. Eine Offerte erhalten Sie zeitnah.“


Ob und wann und welche genauen Kosten im Zusammenhang mit der Finanzsanierung oder mit etwaigen Zusatzleistungen anfallen (könnten) – hierzu erfährt man an dieser Stelle noch nichts konkretes.


Zu beachten ist, dass im Falle einer gewünschten Kündigung gemäß ebendiesen zu bestätigenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)

„[…] zur Wahrung der Kündigungsfrist und des Schriftformerfordernisses […] die Zustellung der Kündigung mit Telefax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht [ausreicht].“


Wir helfen Ihnen!

Sie haben eine kostenlose Anfrage zur Finanzsanierung gestellt und erhalten nun Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen wegen offener Vermittlungsgebühren?

Sie werden bereits in Inkasso-Mahnungen oder Rechtsanwalts-Schreiben zur Zahlung aufgefordert?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil bei der Anfrage keine Kosten angegeben waren?

Sie kennen die Atlas Administration AG ggf. gar nicht und sollen dennoch bezahlen?



Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, sondern bewahren Sie Ruhe.

Es kann nachteilig sein, schnell eine ungeprüfte Zahlung zu leisten oder gar eine Ratenzahlungsvereinbarung / Schuldanerkenntnis vom Inkasso zu unterschreiben.


Es ist zu prüfen, ob beispielsweise auf die Gebührenpflichtigkeit des Angebots ausreichend hingewiesen wurde und ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen verteidigen und helfen gerne auch Ihnen.

Melden Sie sich gerne bei uns.


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © Marco2811 – stock.adobe.com


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