ProLaxx GmbH: Finanzsanierung als digitaler Schuldenausweg

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Die ProLaxx GmbH mit Niederlassung in der Schweiz bietet über Ihre Internetseite www.prolaxx.com Hilfesuchenden die – laut dem Anbieter – „individuelle und unkomplizierte“ Möglichkeit, den Weg aus den Schulden zu finden.

Anfrage-Formular für die Finanzsanierung

An verschiedenen Stellen auf der Webseite erhalten Hilfesuchende die Gelegenheit, die Leistungen der Prolaxx GmbH über Buttons wie z.B. „Jetzt anfragen“ oder „Kostenfrei anfragen“ anzufragen. (Stand: Februar 2024)

Im Formular werden müssen verschiedene Daten des Anfragenden eingetragen werden, darunter Name, Kontakt- und Adressdaten, die Schuldsumme, die vom Betroffenen zu zahlende monatliche Rate oder auch sein Nettoeinkommen. Zudem werden der Dokument-Upload von Ausweis und Lohnnachweis erbeten. Über eine Checkbox sollen außerdem die AVB, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung akzeptiert werden. Auch wird auf diesem Wege die Einwilligung eingeholt, dass die Prolaxx GmbH und deren „Partnerfirmen“ die persönlichen Daten für Werbezwecke und Angebote verwenden dürfen. Beispielhaft bezieht man sich hier auf Werbung und Angebote, die der „Optimierung [der] finanziellen Situation dienlich sein können“.

Einen Hinweis auf etwaige Kosten sucht man beim Anfrage-Formular auf www.prolaxx.com/anfrage vergeblich. (Stand: Februar 2024)

Ein Blick in die AVB – die Allgemeinen Vertragsbedingungen – offenbart:

2.4. Der Kunde kann darauf den Auftrag an die ProLaxx GmbH zur Vermittlung schriftlich oder mündlich erteilen. Der Vermittlungsvertrag zwischen der ProLaxx GmbH und dem Kunden kommt spätestens an dem Tag zustande, an welchem die vom Kunden bezahlte Vermittlungsgebühr bei der ProLaxx GmbH verbucht ist.“ (Stand: Februar 2024)

Dies kann eine Rückforderung bereits bezahlter Beträge erschweren, da spätestens mit Zahlung der Vertrag rechtswirksam geschlossen worden sei.


Mahn-Verfahren und Inkasso-Kosten

Während die positiven Eigenschaften der Prolaxx GmbH an unterschiedlichen Stellen hervorgehoben werden (z.B. „spezialisierter Vermittler für Finanzsanierungen“, „Bonität oder ob Sie Sicherheiten vorweisen können, für uns unerheblich“, etc.), können eigene offene Forderungen – z.B. die Vermittlungsgebühr - bei Nichtzahlung durch eigenes Mahnverfahren oder durch ein Inkasso-Verfahren eingefordert werden.

Regelmäßig entstehen im Rahmen des Inkasso-Verfahrens weitere Gebühren. Diese erhöhen die geforderte Gesamtsumme in der Folge. Wir auch dann nicht gezahlt oder nicht einer Ratenvereinbarung zugestimmt, ein Schuldanerkenntnis oder Vergleichbares geleistet, so können ein anwaltliches Mahnverfahren oder auch gerichtliche Schritte drohen, also z.B. die Beantragung gerichtlicher Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide.



Wir helfen Ihnen!

Sie haben eine E-Mail oder Post von der Prolaxx GmbH erhalten?

Sie haben nur eine kostenfreie Anfrage (ohne Nennung von Kosten) gestellt und erhalten nun Zahlungsaufforderungen?

Sie haben nach einem Kredit gesucht und sollen nun Kosten für eine Finanzsanierung bezahlen?

Sie kennen die Prolaxx GmbH ggf. gar nicht und sollen trotzdem offene Rechnungen bezahlen?

Sie erhalten bereits Inkasso-Mahnungen oder Anwaltsschreiben?


Bewahren Sie Ruhe.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, schnell eine ungeprüfte Zahlung zu leisten.

Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Forderungen verteidigen.

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Wir helfen gerne.



Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © Marco2811 – stock.adobe.com


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