Auch 2024 sind Arztbewertungen mit 1 Stern auf Google Maps löschbar! OLG Karlsruhe stärkt Position von Ärzten

  • 3 Minuten Lesezeit

Das OLG Karlsruhe stärkt die Rechtspotition von Ärzten gegen unberechtigte Google Bewertungen. Ärzte brauchen unberechtigte 1-Sterne-Bewertungen nicht einfach zu tolerieren: Eine Urteilszusammenfassung


Auch vor Ärztinnen und Ärzten machen negative Google Bewertungen nicht halt. Dies können wir aus unserer eigenen täglichen Beratungspraxis bestätigen. So berichten btroffene Ärztinnen und Ärzte mir beinahe täglich, dass sie negative Google BEwertungen im Zusammenhang mit Beschwerden über zu lange Wartezeiten oder falsche Behauptungen in Bezug auf Behandlungen von Personen erhalten haben, die überhaupt nicht Patient sind oder unwahre Behauptungen aufstellen. Umso wichtiger ist für betroffene Ärzte die Frage, ob derartige Bewertungen hingenommen werden müssen bzw. wer überhaupt bewerten darf.


Die gute Nachricht vorab: 


Negative Arztbewertungen auf Google-Maps oder im Google Unternehmensprofil brauchen von betroffenen Arztinnen und Ärzten nicht einfach hingenommen werden und können gelöscht werden, sofern die Google Bewertungen entweder gegen geltendes Recht oder aber gegen die sog. Google Inhaltsrichtlinien verstoßen.


Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Bewertung). Wir reichen die Löschanträge bei Google innerhalb von 24 Stunden ab Beauftragung ein.


1. Ein wichtiger Hinweis für Ärzte, die von negativen Google Bewertungen betroffen sind:


Das Kommentieren bzw Beantworten von Bewertungen kann schnell zu einem Konflikt mit der ärztlichen Schweigepflicht führen. Daher sollte der Löschung einer ungerechtfertigten Negativbewertung auf Google stets der Vorzug vor einer bloßen Kommentierung einer solchen Bewertung gegeben werden.


Die weitere Frage ist in der Praxis regelmäßig, wer überhaupt bewerten darf. Hierzuhaben sich in der Vergangenheit bereits viele Landgerichte und Oberlandesgerichte bis hin zum Bundesgerichtshof entschieden.


Hier finden Sie eine aktuelle Besprechung von uns zu der aktuellsten BGH-Entscheidung zu diesem Thema (Grundsatz: Keine Bewertung ohne echten geschäftlichen Kontakt):


https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


2. Beschluss des OLG Karlsruhe vom 06.07.2020 zum Thema „Negative Arzt-Bewertung auf Google löschen lassen“:


In dem Fall vor dem OLG Karlsruhe ging es um einen Arzt, der eine negative Google Bewertung von einer Person erhalten hatte, die er anhand des bei Google angegebenen Bewerternamens nicht als Patient zuordnen konnte.


Der Arzt forderte Google zur Löschung auf, Google weigerte sich jedoch die Bewertung zu entfernen. Daraufhin nahm der bewertete Arzt Google gerichtlich auf Unterlassung (Löschung der unberechtigten Negativbewertung) in Anspruch. Mit Erfolg!

Die Bewertung war nach Auffassung des OLG Karlsruhe zu entfernen, weil Google nicht nachweisen konnte, dass der beanstandeten Bewertung ein tatsächlicher fachlicher Kontakt zu dem bewerteten Arzt zu Grunde lag.


Für Interessierte ist hier das vollständige Urteil des OLG Karlsruhe zum Nachlesen:


https://openjur.de/u/2353091.html



3. Sind Sie Arzt und sind Sie von negativen Google-Bewertungen betroffen, die Sie keinem Patienten zuordnen können oder die inhaltlich unwahr sind? In diesem Fall helfen wir gerne!


Wir sind auf die Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen spezialisiert und haben bereits über mehrere Jahre hinweg tiefgreifende Erfahrungen mit der Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen gemacht. Zudem vertreten wir regelmäßig eine Vielzahl an Ärztinnen und Ärzten aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen gegen negative Google-Bewertungen und kennen uns daher mit den Anforderungen und Bedürfnissen dieser Berufsgruppe besonders gut aus.


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Arztbewertungen auf Google kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erreichen.

Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zum günstigen Festpreis an (Paketpreis ab 38.- € zzgl. 19% MwSt. je beanstandeter/eingereichter Google-Bewertung).


4. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.


5. Kosten können oftmals von Firmenrechtschutzversicherung getragen werden!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie als Arzt oder Ärztin eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim-Müller Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema