Auch ein Schreiben der Kanzlei Sanhage für MH My-Musthave (VerpackG/Anmeldung LUCID) erhalten?

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Mir wurden weitere Abmahnungen von Lothar Fürst, Inhaber des Modelabels MH My-Musthave über Rechtsanwalt S. zur Prüfung vorgelegt, diesmal mit Bezug auf das Verpackungsgesetz. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu den hier vorliegenden Abmahnungen:

In den hier vorliegenden Abmahnungen wird eingangs darauf hingewiesen, dass der Abmahner Inhaber eines Modelabels ist. Dieses Label verkaufe europaweit Taschen jedweder Art, Mode-Accessoires sowie modische Damen- und Herren-Oberbekleidung.

Unter Bezugnahme auf den eBay-Auftritt des jeweiligen Abgemahnten wird zunächst auf die Registrierungspflicht gemäß Paragraf 9 VerpackG verwiesen. Sodann wird ausgeführt, dass sich in dem für jedermann einsehbaren Verpackungsregister LUCID kein Eintrag des Unternehmens des Abgemahnten finde. Danach bestehe der dringende Verdacht, dass der Abgemahnte derzeit gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nach Paragraf 9 Absatz 4 VerpackG verstoße.

Der jeweilige Abgemahnte wird sodann unter Fristsetzung aufgefordert, zum Nachweis seines lauteren Verhaltens den Bescheid über die erstmalige Registrierung oder die gleichzeitig erteilte Registrierungsnummer bei LUCID vorzulegen. Für den Fall, dass der Abgemahnte die Registrierung noch nicht vorgenommen habe, sei die Registrierung schnellstmöglich nachzuholen. Gleichzeitig habe der Abgemahnte dann, innerhalb der gesetzten Frist, gegenüber dem Abmahner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Die Abgemahnten sollen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten tragen (vorliegend auf Grundlage von Gegenstandswerten von 3.000,00 Euro, was Kosten in Höhe von 334,75 Euro entspricht).

Meine Einschätzung:

Abmahnungen wegen fehlender Registrierung nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes sind ein relativ neues Abmahnthema. Gleichwohl sind bereits verschiedene Abmahner auf das Thema eingestiegen.

Sofern Sie sich als Online-Händler noch nicht mit den Vorgaben des Verpackungsgesetzes vertraut gemacht haben, sollten Sie dies nunmehr schnellstmöglich nachholen.

Die hier vorliegenden Abmahnungen werfen unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche vorliegt. Hierfür sprechen nach meiner Auffassung verschiedene Anhaltspunkte.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall, ohne anwaltliche Beratung, voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Lothar Fürst, Inhaber des Modelabels MH My-Musthave über Rechtsanwalt S. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht



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