Abmahnung von "MH MY-Musthave" bzw. „my-musthave_de“ durch Rechtsanwalt aus Berlin|UVP-Angabe

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Der Abmahner

Uns liegt eine weitere Abmahnung von dem für Abmahnungen nicht unbekannten Rechtsanwalt aus Berlin vor. Als Abmahner tritt „MH MY-Musthave“ auf, die unter anderem Ledertaschen auf eBay unter dem Mitgliedsnamen „my-musthave_de“ vertreibt.

Der Vorwurf

Gerügt wird das Angebot einer Uhr auf eBay, welches auf eine veraltete UVP verweist, die nicht mehr als Richtwert genutzt werden dürfe. Darin ist eine Verwirrung der Verbraucher und somit ein Verstoß gegen § 16 UWG zu sehen.

Die Forderung

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafenregelung sowie Nachweise, dass der Abgemahnte berechtigt ist, diese UVP zu nutzen. Für den Fall eines fehlenden Nachweises sollen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.474,89 € übernommen werden.

Unsere Einschätzung

Es ist vorerst nachzuweisen, dass die UVP in der Tat veraltet ist. Kann jedoch nachgewiesen werden, dass die UVP immer noch besteht, kann die Abmahnung angefochten werden. Stellt sich jedoch heraus, dass die UVP nicht mehr aktuell ist und der Käufer durch die Angabe einer veralteten UVP irregeführt wird, können strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Das Schreiben ist mit dem unserer Meinung nach irreführenden Betreff der „Berechtigungsanfrage“ betitelt, obwohl sich dahinter auch eine Abmahnung verbirgt. Der Verdacht einer unberechtigten Massenabmahnung kann nicht ausgeräumt werden.

Unser Rat 

Falls Sie die Erklärung in dieser Form abgeben wollen, so sollte Ihnen bewusst sein, dass die Geltendmachung der (ungewiss hohen) Vertragsstrafe keine Seltenheit ist. Um eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie einen spezialisierten Fachanwalt kontaktieren. Gern stehen wir Ihnen für eine unverbindliche, kostenfreie Ersteinschätzung Ihres individuellen Falls zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

 Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand Dez.18


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