Auch ein Schreiben vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten?

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Mir wurde ein Schreiben vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. (Vgu) zur Prüfung vorgelegt, mit dem unter Fristsetzung zu einer Stellungnahme aufgefordert wird. Wenn Sie ein vergleichbares Schreiben von dem Verein erhalten haben, berate ich gern auch Sie.


Vorgeschichte: Abmahnung und gerichtliches Verfahren 


Der Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. ist ein Verein, der gegen Wettbewerbsverstöße vorgeht. Hierzu spricht der Verein zunächst eine Abmahnung aus. In der Vergangenheit haben sich wiederholt Betroffene an mich gewandt, die eine Abmahnung des Vereins erhalten haben.


Wird zu einer Abmahnung des Vereins keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (strafbewehrte Unterlassungserklärung) abgegeben, leitet der Verein ein gerichtliches Verfahren ein, um seine Unterlassungsansprüche gerichtlich durchzusetzen. Mit einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung wird dem Betroffenen ein bestimmtes wettbewerbswidriges Verhalten untersagt und für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die gerichtliche Untersagungsanordnung die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten angedroht.


Bei Verstoß gegen die gerichtliche Untersagungsanordnung kann ein Bestrafungsantrag gestellt werden


Wenn der Vgu eine gerichtliche Untersagungsanordnung gegen Sie erwirkt hatte und Sie gegen diese gerichtliche Untersagungsanordnung verstoßen, kann der Vgu bei Gericht einen Antrag stellen, dass gegen Sie ein Ordnungsmittel verhängt wird. Bei einem erstmaligen Verstoß gegen eine gerichtliche Untersagungsanordnung wird üblicherweise ein Ordnungsgeld verhängt. Die Höhe des Ordnungsgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab.


Gelegenheit zur außergerichtlichen Stellungnahme gegenüber dem Vgu nutzen oder nicht?


Mit dem mir vorliegenden Schreiben des Vgu wird auf ein aktuelles Angebot des Betroffenen und darin enthaltene Wettbewerbsverstöße hingewiesen. Anschließend wird auf ein Abmahnverfahren, ein anschließendes gerichtliches Verfahren und eine ergangene gerichtliche Entscheidung mit Untersagungsanordnungen verwiesen. Gegenstand der gerichtlichen Untersagungsanordnung war das nunmehr angesprochene erneute wettbewerbswidrige Verhalten. Der Vgu geht also offenbar von einem Verstoß gegen die gerichtlichen Untersagungsanordnung aus. Vor diesem Hintergrund würde eine außergerichtliche Stellungnahme gegenüber dem Verein nur Sinn machen, wenn der Verein durch eine entsprechende Stellungnahme von einem Bestrafungsantrag abgehalten werden könnte.


Wird ein Bestrafungsantrag gestellt, besteht im gerichtlichen Verfahren sodann ohnehin nochmals Gelegenheit, gegenüber dem Gericht zu dem fraglichen Sachverhalt Stellung zu nehmen. Selbst wenn ein Verstoß gegen die gerichtlichen Untersagungsanordnung vorliegt, macht es nach meiner Erfahrung durchaus Sinn, im gerichtlichen Verfahren zu dem fraglichen Sachverhalt Stellung zu nehmen. Üblicherweise gibt es immer Aspekte, die zugunsten des Betroffenen vorgetragen werden können und die somit bei der Entscheidung über die Verhängung eines Ordnungsgeldes zu berücksichtigen wären.


Meine Empfehlung: Nehmen Sie nicht ohne vorherige fachkundige anwaltliche Beratung gegenüber dem Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. Stellung.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene zu wettbewerbsrechtlichen Verfahren und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Verfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch ein Schreiben vom Vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten?


Gern berate ich auch Sie:


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Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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