Auch eine Abmahnung der allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG. erhalten? Ich berate Sie.

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Mir liegt hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden für die allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG wegen des Vorwurfes der wettbewerbswidrigen Werbung mit dem Begriff „schadstofffrei“ zur Prüfung und Bearbeitung vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung ist an einen Anbieter von Naturbettwaren gerichtet. Konkret geht es um ein Angebot von Bettwäsche, die mit der Werbeaussage „schadstofffrei“ beworben worden ist. Gerügt wird insoweit eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG. In diesem Zusammenhang wird auf den Unterschied zwischen den Werbeaussagen „schadstoffgeprüft“ und „schadstofffrei“ verwiesen. Im Weiteren wird ausgeführt, dass das beworbene Produkt Rohstoffe beinhaltet, die im Rahmen der angebotenen ökologischen Produkte ständig schädlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, so dass es sich tatsächlich nicht um ein Produkt handeln kann, welches komplett schadstofffrei ist. Das Werbeversprechen, es handelt sich bei der angebotenen Bettwäsche um ausschließlich schadstofffreie Artikel, lasse sich somit nicht nachweisen.

Im Hinblick auf die Frage, inwieweit die Begrifflichkeit „schadstofffrei“ als absolut oder relativ zu verstehen ist, wird sodann auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart verwiesen. Die entsprechende Entscheidung ist dem Abmahnschreiben in Kopie beigefügt.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro und einer Verpflichtung zur Erstattung von Abmahnkosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 Euro vor. Dies entspricht Kosten in Höhe von 984,60 Euro.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden für die allnatura Vertriebs GmbH & Co. KG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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