Auch eine Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH über die lexTM Rechtsanwälte erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde aktuell erneut eine Abmahnung der lexTM Rechtsanwälte für die Bellona Frankfurt GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet. Unter Bezugnahme auf einen Testkauf und die Angaben in dem maßgeblichen eBay-Angebot eines Bekleidungsstücks wird der Vorwurf erhoben, dass sich bei einer Untersuchung unter dem Lichtmikroskop herausgestellt habe, dass die Angaben unzutreffend sind. Der Anteil der Kunst- bzw. Chemiefasern sei tatsächlich höher als in dem eBay-Angebot und in dem Etikett am Bekleidungsstück angegeben. Von der Werbung des Abgemahnten gehe also eine erhebliche Irreführungsgefahr aus. Daher sei der Abgemahnte zur Unterlassung verpflichtet.

Zu den Forderungen in der Abmahnung

Der Abgemahnte wird zunächst dazu aufgefordert, das beanstandete Verhalten sofort einzustellen. Ferner wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung auszuräumen. Der Entwurf einer entsprechenden Erklärung ist dem Abmahnschreiben beigefügt. Dieser Entwurf der Unterlassungserklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor. Hinsichtlich der Kosten für die Abmahnung kündigen die Rechtsanwälte in dem Abmahnschreiben an, dass sie gesondert auf den Abgemahnten zukommen werden. 

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH sollten Sie auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Einhaltung der Vorgaben zur Textilkennzeichnung recht fehleranfällig ist. Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nach meiner Auffassung im Übrigen zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne      anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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