Auch eine Abmahnung der B.K. Licht GmbH & Co. KG über die Faustmann Rechtsanwälte erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der B.K. Licht GmbH & Co. KG über die Faustmann Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahnerin im Zuge von Marktsichtungen aufgefallen sei, dass der Abgemahnte gegen Kennzeichnungsverpflichtungen beim Verkauf von Leuchten verstoße. In diesem Zusammenhang wird auf konkrete Amazon-Angebote verwiesen. Bezüglich dieser Angebote sei aufgefallen, dass keine ordnungsgemäße Darstellung des Etiketts gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) 874/2012 enthalten sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Anwaltskosten nach einem Streitwert von 30.000,00 Euro tragen (1.358,86 Euro brutto).

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen Kennzeichnungsverpflichtungen beim Verkauf von Leuchten sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten für Leuchten sehr fehleranfällig und damit auch sehr haftungsträchtig ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der B.K. Licht GmbH & Co. KG über die Faustmann Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema