Auch eine Abmahnung der CTI Europe GmbH über die Kanzlei Wüstenberg erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der CTI Europe GmbH über die Kanzlei Wüstenberg zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, die Abmahnerin produziere insbesondere Luftballons und Folienballons sowie Heliumgasflaschen zum Auffüllen dieser Ballons und vertreibe all diese Produkte deutschlandweit und teils auch europaweit.

Unter Bezugnahme auf Angebote Abgemahnten wird im Weiteren ausgeführt, dass auf den Angebotsseiten im Onlineshop ein Text wie „Gase unter Druck“ als Hinweis auf die Gefahrenklasse und ein Hinweis wie „verdichtetes Gas“ als Hinweis auf die Gefahrenkategorie jedoch fehlen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i. H. v. 3.000,00 Euro sowie eine Verpflichtung zur Freistellung von den Anwaltskosten i. H. v. 1.029,35 Euro vor.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes fehlender Hinweise auf die Gefahrenklasse oder auf die Gefahrenkategorie sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der CTI Europe GmbH über die Kanzlei Wüstenberg erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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