Auch eine Abmahnung der freakware GmbH über die Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der freakware GmbH über die Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin in großem Umfang mit Klemmbaustein-Modellen verschiedener Hersteller handelt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin unter anderem exklusiver Vertriebspartner der Doubleeagle Industry (China) Limited in Bezug auf Klemmbaustein-Produkte der Marke „CaDA“ ist, und zwar für die Gebiete Deutschland, Österreich und Schweiz.

Unter Verweis auf den Internetauftritt des abgemahnten Unternehmens und durchgeführte Testkäufe werden verschiedene Vorwürfe erhoben:

  • Verletzung der Marke „CaDA“,
  • keine Herstellerkennzeichnung gemäß ProdSG,
  • fehlende Gebrauchsanleitung gemäß FuAG,
  • unzureichende Sicherheitshinweise gemäß FuAG,
  • keine Konformitätserklärung nach FuAG,
  • kein CE-Kennzeichen nach FuAG,
  • keine Registrierung nach ElektroG,
  • keine Herstellerkennzeichnung nach ElektroG

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Das abgemahnte Unternehmen soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten für die Tätigkeit der Anwälte nach einem Streitwert von insgesamt 99.000,00 Euro erstatten (2.584,09 Euro).

Obwohl die Geltendmachung weiterer Ansprüche in dem Anschreiben ausdrücklich vorbehalten bleibt, sieht die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung neben den Unterlassungsverpflichtungen mit Vertragsstrafenregelung auch Verpflichtungen zur Auskunfterteilung und zum Schadenersatz vor.

Meine Einschätzung: 

Die mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.

Insbesondere sieht die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu weite Unterlassungsverpflichtungen vor.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der der freakware GmbH über die Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de



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