Auch eine Abmahnung der Giralin GmbH über die Kanzlei Medius erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Giralin GmbH über die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf hingewiesen, dass der Abgemahnte ebenso wie das abmahnende Unternehmen im Internet Kosmetikartikel und Parfumwaren verkauft.

Im Weiteren wird der folgende Vorwurf erhoben:

„Gegenstand dieser Abmahnung ist Ihr unlauteres Verhalten durch den Verkauf von Kosmetikartikeln, welche gesundheitsschädliche und daher verbotene Inhaltsstoffe enthalten.“

Unter Verweis auf ein konkretes Angebot im Internet wird sodann ausgeführt:

„Der von Ihnen mit diesem streitgegenständlichen Angebot verkaufte Kosmetik- bzw. Parfumartikel beinhaltet den in der EU verbotenen Stoff Lilial, auch bekannt als Butylphenyl Methylpropional oder chemisch 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyde (CAS-Nr. 80-54-6).“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben,
  • Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 50.000 Euro (2.002,41 Euro) erstatten und
  • Kosten eines Sachverständigen gemäß beiliegender Rechnung erstatten.

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs unlauteren Verhaltens durch den Verkauf von Kosmetikartikeln mit gesundheitsschädlichen und daher verbotenen Inhaltsstoffen sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Giralin GmbH über die Kanzlei Medius erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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