Auch eine Abmahnung der Handy Deutschland GmbH über die Rechtsanwälte Scholz erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Handy Deutschland GmbH über die Rechtsanwälte Scholz zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin über ihren Internetauftritt Mobilfunktelefone verkaufe und Mobilfunkverträge vermittele. Sodann wird auf den eBay-Auftritt des Abgemahnten und ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten verwiesen.

Im Weiteren wird der Vorwurf erhoben, die Werbung des Abgemahnten sei wettbewerbswidrig. Da der Abgemahnte im Rahmen seines Internetauftritts Waren zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbiete, sei er bei der Werbung unter Angabe von Preisen verpflichtet, zusätzlich zur Angabe des Endpreises anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten. 

Die Angabe müsse dem Angebot eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Dieser Verpflichtung komme der Abgemahnte nicht nach.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und die erforderlichen Aufwendungen für die Abmahnung ersetzen. Insoweit werden Kosten in Höhe von 887,03 Euro beziffert. 

Meine Einschätzung

Die hier vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf.

Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nach meiner Auffassung nicht ohne anwaltliche Beratung unterzeichnet werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Handy Deutschland GmbH über die Rechtsanwälte Scholz erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema