Auch eine Abmahnung der Horstmann GmbH & Co. KG über die Kanzlei Faustmann Recht erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Horstmann GmbH & Co. KG über die Kanzlei Faustmann Recht zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich Ihnen gern für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin eine namhafte Herstellerin im Segment Lampen/Leuchten sei.

Im Weiteren wird auf die Vertriebstätigkeit des Abgemahnten bei Amazon verwiesen. Unter Hinweis auf eine konkrete ASIN wird moniert, dass keine ordnungsgemäße Darstellung des Etiketts gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) 874/2012 enthalten sei. Die von dem Abgemahnten geschalteten Angebote würden keine hinreichenden Angaben enthalten. Das Label sei unmittelbar neben dem Preis darzustellen oder jedenfalls sei von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Label mittels einer geschachtelten Anzeige neben dem Preis anzuzeigen. Bei einer geschachtelten Anzeige müsse das Label hinter dem Symbol eines Pfeils als „sprechender“ Link hinterlegt werden.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Streitwertes von 25.000,00 Euro tragen (1.242,84 Euro). 

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes der nicht ordnungsgemäßen Darstellung des Etiketts gemäß Anhang VIII der Verordnung (EU) 874/2012 sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Horstmann GmbH & Co. KG über die Kanzlei Faustmann Recht erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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