Auch eine Abmahnung der Jiayu Deutschland GmbH über Rechtsanwalt S. erhalten? Ich berate Sie

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurden hier in der Kanzlei aktuell erneut Abmahnungen der Kanzlei S. für die Jiayu Deutschland GmbH wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu den hier aktuell vorliegenden Abmahnungen

In den hier aktuell vorgelegten Abmahnungen wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin einen Onlineshop betreibe. Zu ihrem Sortiment würden insbesondere Smartphones und Handy-Zubehör, wie z. B. Schutzglas, Netzadapter, Lade- und Datenkabel, Ladegeräte, Kopfhörer und Cover/Hüllen, gehören. Unter Verweis auf die eBay-Auftritte der Abgemahnten und konkrete eBay-Angebote werden sodann verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Konkret geht es um Verstöße gegen Informationspflichten im Onlinehandel (Link auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU und fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher). 

Zu den Forderungen in den aktuell vorliegenden Abmahnungen

Mit den Abmahnschreiben werden die Abgemahnten dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) zu erstatten. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist den Schreiben beigefügt. Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden in den Abmahnschreiben konkret beziffert. 

Meine Einschätzung

Da mir hier in der Kanzlei in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnungen von Rechtsanwalt S. für verschiedene Abmahner, darunter auch die Jiayu Deutschland GmbH, zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt worden sind, sind mir die Abmahnerin und ihr Rechtsanwalt aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei den mir aktuell vorgelegten Abmahnungen sind die beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärungen nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Onlinehändler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen über Themen für Onlinehändler und berät eine Vielzahl von Onlinehändlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema