Auch eine Abmahnung der Kfz-Innung München-Oberbayern erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner für die Kfz-Innung München-Oberbayern zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Kenntnis davon erlangt habe, dass der Abgemahnte in den letzten Monaten im Internet eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge als Privatangebote offeriert hat. In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass Verkaufsportale im Internet sowohl Privatverkäufern als auch Kfz-Händlern die Möglichkeit bieten, Verkaufsangebote für Kraftfahrzeuge bundesweit zu präsentieren. Während für Privatverkäufer die Nutzung dieser Verkaufsportale in der Regel kostenfrei sei, sei die gewerbliche Nutzung kosten- und hinweispflichtig. Kaufinteressenten hätten bei der Nutzung dieser Verkaufsportale im Internet die Möglichkeit, ihre Fahrzeugsuche auf die gesamte Angebotspalette zu erstrecken. Sie könnten sich aber auch auf die reinen Händlerangebote oder auch bewusst nur auf reine Privatangebote beschränken.

Angesicht der Anzahl der innerhalb kurzer Zeit von dem Abgemahnten privat zum Verkauf angebotenen unterschiedlichen Fahrzeuge, widerspreche dieses Angebotsverhalten dem tatsächlich privater Anbieter. Der Abgemahnte agiere am Markt als Unternehmer, wobei es in diesem Zusammenhang nicht entscheidend darauf ankomme, ob der Abgemahnte bereits einen Kfz-Handel angemeldet habe oder dies bislang noch unterlassen habe. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte habe es pflichtwidrig unterlassen, auf die Gewerblichkeit seiner Angebote dadurch hinzuweisen, dass er seine Verkaufsangebote korrekt als Händlerangebote im Verkaufsportal einstelle.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro vor. Darüber hinaus soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 Euro erstatten (952,00 Euro).

Meine Einschätzung

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der Täuschung über den gewerblichen Charakter von Angeboten sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen. Bei einer falschen Reaktion drohen teure Weiterungen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner für die Kfz-Innung München-Oberbayern erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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