Auch eine Abmahnung der LivaNova Deutschland GmbH über die Rechtsanwälte TaylorWessing erhalten?

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Mir liegt hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte TaylorWessing für die LivaNova Deutschland GmbH zur Prüfung vor. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Herstellerin verschiedener Medizinprodukte ist. Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird sodann der Vorwurf erhoben, das Angebot verstoße gegen die gesetzliche Verschreibungspflicht für nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehene Medizinprodukte. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, nur an Fachkreise oder aufgrund einer entsprechenden ärztlichen Verschreibung erfolgen darf. Bei dem angebotenen Produkt handle es sich um ein Medizinprodukt, das nur durch Fachkreise am Patienten angewandt werden darf.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenvereinbarung mit einer festen Vertragsstrafe von 10.100,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunftserteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro (1.531,90 Euro) vor.

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Vorgaben des Medizinproduktegesetzes und die Medizinprodukte-Abgabenverordnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte TaylorWessing für die LivaNova Deutschland GmbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gern können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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